Unerlaubtes Glücksspiel nach § 285 StGB: Wie verhalten bei einer polizeilichen Vorladung wegen illegalem Glücksspiel?

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Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie sie im § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt sind. Aktuell haben die Strafverfolgungsbehörden verstärkt Personen im Blick, die Online-Glücksspiele bei Anbietern außerhalb der sogenannten "whitelist" praktiziert haben. In Bezug auf eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels gemäß § 285 StGB gibt dieser Blogpost nützliche Informationen, wie man sich korrekt verhalten sollte. Die Anwaltskanzlei KANZLEI 441 in Nürnberg steht Ihnen dabei zur Seite, um Ihnen rechtlichen Beistand zu gewähren.

  • Verständnis von § 285 StGB: Unerlaubte Glücksspielbeteiligung:

Gemäß § 285 StGB wird die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel strafrechtlich geahndet. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht nur die eigentliche Veranstaltung, sondern auch die vorsätzliche Beteiligung daran rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Handlung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden.

  • Vorladung wegen illegalem Glücksspiel - Besonnen handeln:

Erhalten Sie eine Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel, ist es von entscheidender Bedeutung, Ruhe zu bewahren. Panikreaktionen können nachteilige Auswirkungen haben. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht und Glücksspielrecht, um Ihre Rechte zu schützen. In der Regel sollten Sie den oft anberaumten Termin zur Beschuldigtenvernehmung nicht wahrnehmen.

  • Anwaltsberatung - Wichtige Schritte nach Erhalt der Vorladung:

Nach Erhalt einer Vorladung sollten Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht und Glücksspielrecht konsultieren. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre spezifische Situation zu analysieren und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierzu wird er zunächst Akteneinsicht beantragen.

  • § 285 StGB - Mögliche Konsequenzen und Verteidigungsstrategien:

Ein Verstoß gegen § 285 StGB kann wie oben bereits beschrieben zu erheblichen Strafen führen. Eine versierte anwaltliche Vertretung kann daher unverzichtbar sein. Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet die KANZLEI 441 die für Sie beste Verteidigungsstrategien, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

  • Fazit:

Bei einer Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Anwaltskanzlei KANZLEI 441 aus Nürnberg steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihnen eine effektive und kompetente Verteidigung beim Vorwurf der Beteiligung  am unerlaubten Glücksspiel zu bieten. 

Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!




KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de


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Foto(s): RA Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland

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