Unerwartetes Urlaubsgeld von Ihrer Bank? Bank zahlt Kreditberabeitungsgebühr zurück

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Bekanntlich ist das Erheben von Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken rechtlich bedenklich. Es gibt aber tausende, wenn nicht gar hunderttausende von Verträgen, bei denen die Bank gleichwohl Kreditbearbeitungsgebühren erhoben hat.

Die Rechtsprechung (die Mehrzahl der Oberlandesgerichte) geht davon aus, dass Entgeltklauseln der Bank bzgl. Leistungen, zu denen die Bank bereits von Gesetz wegen verpflichtet ist, im Zweifel unwirksam sind. (z.B. OLG Frankfurt am Main Az: 17 U 59/11 vom 27.07.2011)

Danach kann die Bank bei Krediten nicht einfach eine Kreditbearbeitungsgebühr verlangen.

Zigtausende Bankverträge beinhalten solche unwirksamen Klauseln, so dass der Bankkunde im Zweifel die Kreditbearbeitungsgebühr zurückverlangen kann.

Das macht selbst bei kleinen Kreditverträgen oftmals ein paar Hundert Euro aus, bei größeren auch schon mal ein paar Tausend.

Auf eine Klage gegen die Santander Comsumer Bank beim Amtsgericht Mönchengladbach hat diese den Klageanspruch anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erging. Der Bankkunde erhält also die volle Kreditbearbeitungsgebühr zurück, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Zinsen, und das nach Jahren.

Übrigens: Ihre Ansprüche sind im Zweifel noch nicht verjährt, da die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte relativ neu ist (ab 2010), und die Verjährung erst ab dieser Rechtsprechung beginnt. Prüfen Sie ganz einfach, ob auch Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen Ihre Bank haben.

Sie sollten Ihre Darlehensverträge auf diese Klausel hin prüfen, denn Sie haben gute Chancen, Ihr Geld zurück zu bekommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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