Unfall im Kreisverkehr, nicht gewährte Vorfahrt

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In Italien, wie übrigens in ganz Europa wird immer mehr versucht Kreuzungen durch einen Kreisverkehr zu entschärfen und eine Ampelregelung unnötig zu machen. Allerdings fehlt im italienischen Straßenkodex die spezifische Verhaltensvorschrift für den Verkehr im Kreisverkehr.

Bei Schadensfällen müssen wir daher mit den anderen Verhaltensvorschriften des Straßenkodex Abhilfe schaffen. Der Straßenverkehrskodex enthält eine Fülle von anwendbaren Normen, so zum Beispiel die Vorschrift aus dem Artikel 143, welcher vorschreibt, dass man bei mehreren Fahrbahnen immer die am weitest rechts liegende befahren muss; oder die Vorschrift aus dem Artikel 144, wonach man beim Verkehr im innerstädtischen Bereich auf nebeneinander liegenden Fahrbahnen unabhängig voneinander fahren kann, oder die Vorschrift aus dem Artikel 154, wonach das von rechts kommende Fahrzeug immer Vorfahrt hat, außer dies wird durch einen andere Norm abweichend geregelt. Hinzu kommt die allgemeine Vorschrift, dass man im Kreuzungsbereich besondere Vorsicht walten lassen muss. Anhand dieses Normenkomplexes lässt sich das richtige Verhalten im Kreisverkehr sehr leicht ableiten und manch ein Zweifel kann ausgeräumt werden.

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr stellt sich dieses Problem nicht, da im Großteil der Fälle die Vorfahrt durch entsprechende horizontale und vertikale Zeichen angezeigt ist. Es kann durchaus sein, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr den, in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt geben müssen. Dies ist aber die Ausnahme und wird immer durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt.

Problematisch wird es aber immer beim Verlassen des Kreisverkehrs. Der Großteil der Streitfälle geht auf ein falsches Verhalten beim Verlassen oder beim Befahren des Kreisverkehrs zurück. Hält man sich aber die oben angeführten Verhaltensvorschriften vor Augen, lassen sich gar einige Zweifel ausräumen. So zum Beispiel bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr. Bei mehrspurigen Kreisverkehr hat das rechts fahrende Fahrzeug immer die Vorfahrt. Das in der Mitte auf der zweiten oder dritten Spur fahrende Fahrzeug muss sich rechtzeitig durch betätigen des Blinkers auf die rechte Spur des Kreisverkehrs bringen um diesen verlassen zu können. Biegt das auf der zweiten Spur fahrende Fahrzeug A auch mit betätigtem Blinker rechts ab und nimmt dabei dem rechts fahrenden Fahrzeug B die Vorfahrt, haftet Fahrzeug A alleine für sämtliche Schäden. Auch wenn die beiden Fahrspuren autonom befahren werden können gilt eben die Regel, dass das von rechts kommende Fahrzeug die Vorfahrt hat.

Tatsache ist aber auch, dass es bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr recht schnell zu einer Stresssituation kommen kann, da das Verkehrsaufkommen hoch ist, man die Sprache des Unfallgegners nicht versteht die Polizeibeamten kein Interesse zeigen an die Unfallstelle zu kommen und man überhaupt mit der gesamten Situation überfordert ist. Trotzdem sollten man einen kühlen Kopf bewahren und zur Beweisführung zumindest das Smartphone zur Hand nehmen und Fotos der Unfallstelle machen, bevor eines der beiden Fahrzeuge verstellt worden ist. Ist der Unfallgegner jedoch schon aus dem Kreisverkehr gefahren, da das Hupkonzert unerträglich geworden ist, sollten zumindest die Spuren des Zusammenstoßes am Straßenboden fotografisch dokumentiert werden. Versuchen Sie auch den Unfallgegner von der Notwendigkeit zu überzeugen, den europäischen Unfallbogen auszufüllen.



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