Unfall mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen

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Unfall mit einem Wohnmobil oder mit einem Wohnwagen


Was passiert, wenn es zu einem Unfall mit einem Wohnmobil oder Ihrem Wohnwagen kommt?


Schnell kann ein Unfall mit einem Wohnmobil oder auch Wohnwagenkompliziert und kostspielig werden, da häufig die Anschaffungskosten höher als bei einem normalen PKW sind. 

Wer dabei die Kosten tragen muss, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.


Zunächst muss also wie bei jedem anderen Unfall auch geklärt werden, wer den Unfall verursacht hat. Sollte beiden Unfallbeteiligten ein Verschulden zukommen, so gilt es zu klären, welches Verschulden überwiegt und wie sich daraus am Ende ein Haftungsquote ergibt.


Gerne prüfen wir insoweit den Sachverhalt.


Nach einem Verkehrsunfall geht es im nächsten Schritt dann um die Schadensbezifferung, also um die Höhe des Schadens. 


Bei einem Wohnmobil oder auch Wohnwagen ist dies allerdings nicht immer ganz so einfach wie beim durchschnittlichen Pkw, denn häufig liegt die Eigenart eines Wohnmobiles oder Wohnwagens in der individuellen Gestaltung und dem Ausbau. Jeder Liebhaber gestaltet sein Wohnmobil oder seinen Wohnwagen nach seinen eigenen Vorstellungen. Um den Wert des Wohnmobils oder Wohnwagens und somit auch die Höhe des Schadens nach einem Unfall zu beziffern, wird in der Regel ein Sachverständiger benötigt. Nur dieser kann die Ausstattung und den Zustand des Fahrzeuges und die Höhe des Reparaturaufwandes richtig einschätzen.


Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass Sie einen Gutachter wählen, der bei der Begutachtung von Wohnmobilen und Wohnwagen eine besondere Expertise besitzt.


Neben dem Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten oder für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines etwaigen Restwertes, besteht auch ein Anspruch auf einen Nutzungsausfall, wenn Sie das Wohnmobil oder en Wohnwagen in Folge eines Unfalls nicht nutzen können. Hierzu verhält sich die Rechtsprechung sehr unterschiedlich. Letztlich kommt es auf den Einzelfall und eine gute Argumentation an.


Daher ist es auch zur Klärung dieser Frage sehr ratsam einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.


Besonders ärgerlich ist es, wenn durch den Unfall die Urlaubsreise gänzlich abgesagt werden muss. Dies wäre zwar kein materieller Schaden, aber ein immaterieller Schaden durch den entgangenen Urlaub käme aber in Betracht. Gleiches gilt für z.B. bereits gekaufte Vignetten oder gemietete Wohnmobilplätze. Auch hier kann ein Erstattungsanspruch begründet und damit durchsetzbar sein.


Sie sehen, Unfälle mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen enthalten bisweilen besondere Fragestellungen. 


Diese sind ein Teilgebiet des Rechtsgebietes - Verkehrsrecht - , auf welches wir spezialisiert sind. Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Schulte-Silberkuhl für eine erste Einschätzung zur Verfügung. 

Gerne holen wir für Sie auch vorab eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.


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