Unfall mit Wohnmobil im Ausland – wie wird der Unfall abgewickelt?

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Sind Sie mit Ihrem Camper im Ausland in einen Unfall verwickelt, so gilt für die Unfallabwicklung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem sich der Unfall ereignete. Dies hat Auswirkungen auf die jeweiligen Ansprüche, die Sie nach deutschem Recht eigentlich hätten.

So kann es sein, dass Sie im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch die nicht angefallene Mehrwertsteuer verlangen können.

Häufig ist es allerdings so, dass die gegnerische Versicherungen Kostenpunkte wie etwa die Rechtsanwaltsgebühren oder die Gebühren eines Kfz-Sachverständigen, der Ihnen ein Unfallgutachten erstellt, nicht erstatten muss.

Gut zu wissen: 

Haben Sie eine (Verkehrs-)Rechtschutzversicherung, deckt diese in der Regel zumindest die Rechtsanwaltsgebühren, die für die Abwicklung des Schadens erforderlich sind, sofern diese nach dem ausländischen Recht nicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Für die Unfallabwicklung im Ausland wird über das Zentralregister der Autoversicherer ein in Deutschland ansässiger Schadensregulierer ermittelt, über den mit der ausländischen gegnerischen Versicherung abgewickelt wird.


Wie lange dauert die Unfallabwicklung?

Eine zügige Abwicklung des Unfalls ist zwar für alle Unfallbeteiligen wünschenswert, jedoch in der Regel bei Auslandsunfällen nicht der Fall. Eine Abwicklung eines Unfalls mit Auslandsbezug dauert im Normalfall drei bis sechs Monate, häufig auch noch länger. 


Was muss ich nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall sollten Sie möglichst die Polizei anrufen, damit diese den Unfall aufnimmt. Der Unfallbericht der Polizeibeamten kann bei einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung zwecks Darlegung des Unfallgeschehens von hoher Bedeutung sein.

Darüber hinaus ist Ihnen zu raten, Fotos vom Unfallergebnis, der Unfallstelle und den Fahrzeugschäden anzufertigen, um Beweismaterial zu haben. Auch ist es äußerst empfehlenswert, ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen anfertigen zu lassen, der die Schäden begutachtet und beziffert.

Schließlich raten wir Ihnen, sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung in voller Höhe geltend macht.

Insbesondere bei Unfällen mit Wohnmobilen im Ausland kann Ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes viele Mühen ersparen, der für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte sorgt.


Empfehlung vom Anwalt für Wohnmobile

Häufig werden Sie nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert, die Ihnen eine schnelle und vollumfängliche Unfallabwicklung verspricht.

Jedoch sollten Sie darauf nicht eingehen, da die Versicherung lediglich ihre eigenen Interessen verfolgt und Sie das Risiko eingehen, dass ein wesentlicher Teil Ihrer Ansprüche nicht reguliert wird.

Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der die Unfallabwicklung übernimmt und Ihre Ansprüche durchsetzt. Dies gilt insbesondere bei Unfällen mit Wohnmobilen im Ausland, die dem Laien die Unfallabwicklung wesentlich erschweren können.


Wir leisten für Sie:

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz von Sach- und Personenschäden sowie Schmerzensgeld
  • Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und Schriftwechsel
  • Korrespondenz mit Ärzten
  • Korrespondenz mit Kfz-Sachverständigen
  • Schriftwechsel mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Auswertung der Ermittlungsakten
  • auch Abwicklung von Unfällen mit LKW, Wohnwagen und Wohnmobil
  • Unfallabwicklung bei Unfällen im Ausland


Kontaktieren Sie uns gerne – auch per Mail – für eine fachgerechte Abwicklung sämtlicher Verkehrsunfälle – auch solcher mit Ihrem Wohnmobil im In- und Ausland.

Foto(s): Balduin & Partner

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