Unfallflucht - was droht mir und wie sollte ich mich bei einem solchen Vorwurf verhalten?

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Unfallflucht - wie verhalte ich mich, wenn mir die Polizei unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorwirft?

Ein Zusammenstoß kann schnell passieren. Nicht immer bekommt man ihn aber mit. Umso mehr ist man später überrascht, dass man einen Schaden verursacht haben soll. Mitunter liegt auch der Verdacht nahe, dass nur jemand gesucht wird, der die Reparatur bezahlen soll. Oder hat man einen Zettel hinterlassen und soll dieser weggekommen sein.

Es droht eine erhebliche Strafe!

Ab einem Schaden im Bereich 1.300 - 1.500 € muss man um die Fahrerlaubnis fürchten. Die parallel oft ausgesprochenen Geldstrafen sind erheblich, dazu droht ein Regress des eigenen Haftpflichtversicherers parallel zur Hochstufung.

Die erste Reaktion vieler Mandanten ist, eine Vielzahl von Angaben zu machen, da man nichts zu verbergen hat. Mitunter werden auch in der ersten Aufregung Angaben gemacht, die man nicht sorgfältig überprüft hat und sich ärgerlicherweise später als falsch oder zumindest nicht belegbar heraus stellen. Dies kostet Glaubwürdigkeit. Einmal gemachte Angaben kann man kaum „zurückholen".

Daher unsere ganz eindeutige Empfehlung:

Machen Sie vorerst keine Angaben!

Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen, besprechen mit ihm den Inhalt und geben dann eine fundierte Stellungnahme ab. Dies ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht negativ verwertet werden.

Oft ist z. B. die Unfallverursachung nicht klar oder kann der konkrete Fahrer nicht genau ermittelt werden. Mit Hilfe Ihres Anwaltes können Sie auf diese oder andere Lücken hinweisen und oft eine Einstellung erreichen. Auch wenn der Tatvorwurf zutrifft, wird durch Vortragen entlastender Gesichtspunkte regelmäßig eine geringere Strafe verhängt oder kann der Tagessatz reduziert werden. Verschenken Sie also keine Chance.

Rechtsanwältin Krönert

Bandmann & Krönert Partnerschaft

Frau Rechtsanwältin Krönert ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Dazu gehören im Strafrecht die Vertretung gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten, die zivilrechtliche Regulierung von Verkehrsunfällen, Beratung zu Obliegenheiten aus der Haftpflichtversicherung, die Abwehr von Regressansprüchen der Versicherer und vieles mehr.

Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über das Internet erreichbar und ist dank moderner Kommunikationsmittel ein Besuch der Kanzlei nicht zwingend notwendig.



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