Unfallschaden mit LKW - Beteiligung

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Wenn ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wird, geht von ihm allein deswegen eine abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus. Ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters ist keine Voraussetzung. Anders ist es, wenn der Unfall durch höhere Gewalt gemäß § 7 Abs. 2 StVG verursacht wurde.
Die Gefährlichkeit wird juristisch unter dem Begriff der Betriebsgefahr zusammengefasst.  Diese führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen (§ 7 Abs. 1 StVG).

Die allgemeine Betriebsgefahr eines Pkw wird von der Rechtsprechung bei 20–25 % angesetzt. Demgegenüber wird bei einem  Lkw  aufgrund der wesentlich höheren Masse und Gefährlichkeit von 30–40 % ausgegangen.

Wenn kein sogenannter Unabwendbarkeitsnachweis geführt werden kann, ergibt sich bei einem Unfall zwischen zwei Pkw eine Haftungsquote von 50 %. Anders ist dies bei einer Beteiligung eines Lkw zu beurteilen. Dort wird von einer Haftungsquote von 60 % zu 40 % zu Lasten des Lkw ausgegangen.

Erfahrungsgemäß wird hierüber häufig vor den Gerichten - oft unnter Zuhilfenahme von Gutachtern - gestritten.


Betrieb auch bei ausgestelltem Motor nicht beendet

Wenn  ein Lkw beladen oder entladen wird, zählt dies übrigens auch zum Betrieb des Fahrzeugs. Entsprechend kann sich auch dessen Betriebsgefahr verwirklichen. Dies ist für die Mithaftung bei einem Unfall wichtig.

Wird das Fahrzeug mit Hilfe eines elektronischen Hubwagens (Elektroameise) be- bzw. entladen, greift die Betriebsgefahr des Lkw auch bei einem Unfall (Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Dezember 2018 -AZ: 3 U 59/18). 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung  spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Steffgen ist Vertragsanwaltskanzlei der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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