Unfallversicherung: Leistungsausschluss wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem Fall, welches das OLG Dresden am 20.12.2021 zu entscheiden hatte, lag eine Unfallversicherung zugrunde, aus dem der Kläger Leistungsansprüche gegen den Versicherer geltend machte.

In diesem Vertrag war ein Leistungsausschluss bei Unfällen durch "Bewusstseinsstörungen" vereinbart. Der Kläger verunfallte mit seinem Krad, wobei er sich schwer verletzte. Der Unfall geschah als der Kläger in einer leichten Rechtskurve nach links von der Fahrbahn abkam. Es wurde beim Kläger eine Blutalkohohlkonzentration von 1,04 ‰ festgestellt.

Das OLG wies die Klage ab, da sie den Leistungsausschluss für erfüllt ansah. Denn Bewusstseinsstörungen im Sinne der vereinbarten sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzen, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen. Bei Blutalkoholkonzentrationen von mindestens 1,1 Promille wird dies bejaht, ohne dass hierbei Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen sind und ohne Zulassung eines Gegenbeweises. Bei einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,1 Promille muss neben  der Blutalkoholkonzentration noch weitere äußeren Anzeichen  festgestellt werden, als Voraussetzung einer bedingungsgemäßen Bewusstseinsstörung anzunehmen.

Der Schluss auf eine alkohohlbedingte Bewusstseinsstörung lässt sich erst dann ziehen, wenn durch Fehlverhalten des Verletzten belegt ist, dass dieser den Anforderungen der konkreten Gefahrensituation  nicht mehr gewachsen war. Die kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.  Die zur Bewusstseinsstörung führende Fahruntüchtigkeit muss anhand alkoholtypischer Fahrfehler oder sonstiger Ausfallerscheinungen festgestellt werden.

Das Gericht sah es als erweisen an, dass der Kläger alkoholbedingt von der Straße abkam, es sich mithin um einen alkoholbedingten Fahrfehler handelte. Es gab für das Gericht keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür dies anders zu sehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein

Beiträge zum Thema