Unterhalt für Kinder - wieviel?

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Kinder haben ein Recht darauf, dass jemand finanziell für sie sorgt. Sind sie minderjährig, bekommt der Elternteil, der die Kinder betreut, den Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Gestaffelt ist diese nach dem Alter des Kindes und dem Nettoverdienst des unterhaltspflichtigen Elternteils. Der zu zahlende Regelunterhalt laut Tabelle deckt den Grundbedarf wie Kleidung, Wohnen, Essen und Trinken. Hinzu kommt der sogenannte Mehr- oder Sonderbedarf, z. B. der Beitrag für den Kindergarten oder eine Brille, soweit diese nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Streitfälle sind z. B. der Musikunterricht oder die Nachhilfe. Dies wird von Fall zu Fall entschieden.

Wenn der Unterhaltspflichtige laut Düsseldorfer Tabelle schon einen höheren Betrag zahlt, dann ist in diesem Betrag auch eher ein strittiger Mehr- oder Sonderbedarf enthalten. Der Selbstbehalt, also das, was der Unterhaltspflichtige auf jeden Fall für sich selbst monatlich behalten darf, liegt seit 01.01.2015 bei 1.080,00 EUR. Das Kindergeld wird zwischen den Eltern aufgeteilt, d. h. es wird beim Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet.

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

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