Unterlassungsaufforderung der Sache Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR erhalten ?

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Uns liegt ein Schreiben der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR vom 06.10.2021 vor, mit welcher diese anwaltlich vertreten den Verstoß eines Marktteilnehmers beim Anbieten von Desinfektionsmitteln wegen fehlender Eintragung in das Versandhandelsregister rügt.

Die Sachse Vertriebs GbR trägt vor, seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv und insbesondere im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen zu sein. Zu ihrem Sortiment gehören nach ihrem Vortrag "die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion".

Bei dem vom Adressaten ihres Schreibens angebotenen Desinfektionsmittel handelt es sich nach den Ausführungen in der Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR um ein zugelassenes Arzneimittel, für dessen Vertrieb eine Eintragung im beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführten Versandhandelsregister erforderlich sei. Eine Überprüfung des Unternehmens des Abgemahnten habe allerdings ergeben, dass dieses nicht bei den zuständigen Behörden gem. § 67 Abs. 8 Arzneimittelgesetz (AMG) registriert sei. Aus diesem Grund sei dem Abgemahnten der Vertrieb von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt. Es läge eine Verstoß gg. §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor. Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 5/16 sei dabei von einem gravierenden Wettbewerbsverstoß auszugehen.

Die Sachse Vertriebs GbR fordert den Adressaten auf, den inkriminierten Handel ohne Eintragung in das Versandhandelsregister ab sofort zu unterlassen. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird nicht gefordert, allerdings der Ausgleich eines Aufwendungsanspruches in Höhe von 453,68 EUR verlangt.

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