Unternehmenskauf in Österreich: Share Deal und Asset Deal

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Ein Unternehmen kann im Wesentlichen auf zwei Arten erworben werden: Durch einen Share Deal oder einen Asset Deal. 

Jede dieser Methoden bietet spezifische Vorteile und Nachteile, die anhand der individuellen Gegebenheiten des Kaufs abgewogen werden sollten.

Share Deal: Übernahme von Gesellschaftsanteilen

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der Zielgesellschaft und übernimmt somit das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Diese Variante ist bei Einzelunternehmen ausgeschlossen, sodass in diesen Fällen von Anfang an nur ein Asset Deal infrage kommt.

Vorteile eines Share Deals

Die Identität der Gesellschaft bleibt erhalten.

Bestehende Vertragsverhältnisse, Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben bestehen, wodurch operative Unterbrechungen weitgehend vermieden werden.

Der Übergang erfolgt in der Regel unbemerkt und äußerlich bleibt die Firma unverändert.

Nachteile eines Share Deals

Der Käufer übernimmt automatisch alle bestehenden Verbindlichkeiten, was zu einem erhöhten Haftungsrisiko führt.

Asset Deal: Erwerb ausgewählter Vermögenswerte

Im Rahmen eines Asset Deals kauft der Erwerber bestimmte Vermögensgegenstände wie Maschinen, Markenrechte oder Verträge. Hierbei verkauft die Zielgesellschaft diese Wirtschaftsgüter direkt an den Käufer.

Vorteile eines Asset Deals

Der Käufer kann gezielt werthaltige Vermögensgegenstände auswählen und potenzielle Risiken minimieren.- Verbindlichkeiten können in der Regel ausgeschlossen werden, sofern sie nicht explizit übernommen werden.

Nachteile eines Asset Deals

Die Abwicklung ist aufwendiger, da jeder Vermögensgegenstand einzeln übertragen werden muss.

Der Übertragung von Verträgen kann vom dritten Vertragspartner widersprochen werden.

Auch bei einem Asset Deal kann der Erwerber für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten haften.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Asset Deals

Gemäß § 38 UGB übernimmt der Käufer alle unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse und Verbindlichkeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dritte haben das Recht, der Übernahme ihrer Verträge innerhalb von drei Monaten zu widersprechen. Diese Regelungen machen die Abwicklung komplex und erfordern eine sorgfältige Vertragsgestaltung.

Die optimale Wahl treffen

Die Entscheidung zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal hängt vor allem von steuerlichen, rechtlichen und unternehmerischen Faktoren ab. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung sowie Beratung zum Unternehmensrecht sind unabdingbar, um die geeignete Transaktionsform auszuwählen und Risiken zu minimieren.

Anwalt Unternehmensrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät zu Fragen des Unternehmensrechts und Wirtschaftsrechts.

Weitere Informationen unter shb-law.at


Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, können jedoch eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen. Da sich die Rechtslage fortlaufend ändern kann, ist es bei konkreten Anliegen wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Nur eine persönliche Beratung kann die Besonderheiten Ihres Falles angemessen berücksichtigen.



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