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Update 2: COMO Sonderposten GmbH kniff bei Gerichtstermin - Versäumnisurteil da!

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Vor kurzem hatten wir Sie über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die COMO Sonderposten GmbH informiert. Gegenstand der Abmahnung war ein angeblicher Verstoß unseres Mandanten gegen § 11 der 2. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Nun kam es zum Showdown vor Gericht. Es wurde zu einer einseitigen Angelegenheit.

Der Vorwurf

Die abmahnende COMO Sonderposten GmbH hatte unserem Mandanten vorgeworfen, an einem Klemmbaustein-Set rechtswidrig einen Warnhinweis angebracht zu haben. Der Warnhinweis bezog sich auf eine mögliche Erstickungsgefahr aufgrund von verschluckbaren Kleinteilen, weshalb das Klemmbaustein-Set nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet sei. COMO Sonderposten GmbH war der Meinung, dass dieser Hinweis illegal sei, da das Klemmbaustein-Set für Kinder ab dem 6. Lebensjahr empfohlen werde, es also nicht für Kinder unter 36 Monaten gedacht sei. Dies führe Verbraucher in die irre und sei deshalb ein rechtswidriger Wettbewerbsrechtsverstoß.

"Unsaubere Hände" der COMO Sonderposten GmbH

Man mag sich bereits fragen, ob es tatsächlich rechtswidrig sein kann, überobligatorisch darauf hinzuweisen, dass Klemmbausteine für 6jährige z. B. von kleineren Geschwistern unter 3 Jahren verschluckt werden könnten. Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch der Hersteller des Klemmbaustein-Sets einen vergleichbaren Warnhinweis an diesem Set auf seinen eigenen Internetseiten angebracht hat. Schließlich aber konnten wir recherchieren, dass die COMO Sonderposten GmbH selbst Klemmbausteine für 6jährige anbietet, an denen Sie ebenfalls einen vergleichbaren Warnhinweis betreffend Kinder unter 36 Monaten angebracht hat. Die COMO Sonderposten GmbH tat zum Zeitpunkt der Abmahnung also genau das Gleiche, was sie unserem Mandanten als angeblich wettbewerbsrechtswidrig vorwarf! Im Wettbewerbsrecht nennt man dies "Unclean Hands".

Gegenwehr Negative Feststellungsklage

Da unser Mandant aufgrund unserer Beratung von der Rechtmäßigkeit seines Handels überzeugt war, sprachen wir eine Gegenabmahnung gegen die COMO Sonderposten GmbH aus. Da die COMO Sonderposten GmbH darauf nicht angemessen reagierte, kam es zu einer sogenannten Negativen Feststellungsklage durch unseren Mandanten. Mit der Negativen Feststellungsklage kann gerichtlich Festgestellt werden, dass z. B. in einer Abmahnung behauptete Ansprüche tatsächlich nicht bestehen.

Warten auf COMO Sonderposten GmbH

Auf die beim Landgericht Düsseldorf erhobene Klage reagierte die COMO Sonderposten GmbH zwar mit einer Verteidigungsanzeige. Eine Klageerwiderung kam vom Rechtsanwalt der COMO Sonderposten GmbH aber schon nicht mehr. Beim Showdown am 5. Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf erschienen weder die COMO Sonderposten GmbH noch ihr Rechtsanwalt. Auf unseren Antrag hin wurde die COMO Sonderposten GmbH deshalb im Wege eines sogenannten Versäumnisurteils verurteilt. Es bleibt abzuwarten, ob die COMO Sonderposten GmbH gegen das Versäumnisurteil noch Rechtsmittel einlegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

UPDATE: Da weder COMO Sonderposten GmbH noch deren Anwalt zum Gerichtstermin erschienen, ist nun ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. Wir werden Sie über den Verlauf der Durchsetzung dieses Urteils auf dem Laufenden halten.

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Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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