Update Mai2025: Google Bewertungen mit 1,2 aber auch 3 Sternen sind löschbar: Wir informieren!
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Google 1-Sterne aber auch 2-Sterne und 3-Sterne-Bewertungen sind auch im Mai 2025 in vielen Fällen löschbar und zwar unabhängig davon, ob diese kommentiert sind oder nicht. Wir informieren wie
Bewertungen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil gehören auch im Mai 2025 längst zur Normalität. Google Bewertungen helfen vor allem Verbrauchern herauszufinden, ob Sie bei einem Unternehmen einen guten oder sogar sehr guten Service erwarten dürfen. Google Bewertungen können daher mit Fug und Recht als „Mund-zu-Mund-Propaganda“ im Internet bezeichnet werden.
Hieran gibt es grundsätzlich nichts auszusetzen. Leider sind nicht alle Google Bewertungen bzw. Rezensionen („Bewertung“ meint die Sterne und „Rezension“ den Bewertungstext) echt und objektiv. Auch nach meiner mittlerweile fast 15-jährigen Berufserfahrung kann ich bestätigen, dass uns immer mehr Anfragen von Unternehmen erreichen, die von unberechtigten negativen Google Bewertungen betroffen sind.
Dabei fällt auf, dass die meisten dieser Anfragen Google Bewertungen oder Rezensionen betreffen, die von keinem Kunden stammen bzw. die keinem konkreten Vorgang zugeordnet werden können. Zusätzlich werden derartige negativen Google Bewertungen oder Google Rezensionen anonym bzw. unter einem Pseudonym abgegeben.
Zum Glück hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ganz aktuellen Urteil derartigen unberechtigten Negativbewertungen von Nichtkunden einen Riegel vorgeschoben. Hier Interessierte ist hier zur Vertiefung ein Beitrag von mir zu dieser aktuellen BGH-Entscheidung:
In der Praxis handelt es sich nicht nur um negative (teilweise anonyme) 1-Sterne Bewertungen (mit und ohne Kommentar), sondern teilweise um unberechtigte 2-Sterne und 3-Sterne Google Bewertungen, welche Unternehmen teilweise schwer zu schaffen machen.
Die gute Nachricht: Nicht nur 1-Sterne, sondern auch 2-Sterne und 3-Sterne-Bewertungen lassen sich löschen, sofern diese unberechtigt sind (also z. B. von Nichtkunden stammen oder falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten).
Unsere Empfehlung: egal ob 1-Sterne, 2-Sterne oder gar 3-Sterne-Bewertungen, negative Google Bewertungen nicht selbst löschen, sondern lieber von Fachanwalt löschen lassen!
Eine Vielzahl der Betroffenen, die wir seit mehreren Jahren Rund um das Thema „negative Google Rezensionen löschen“ unterstützen hat zuvor selber erfolglos versucht, die unliebsamen schlechten Google Bewertungen löschen zu lassen.
Von einer Löschung der Google Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird ab. Die wichtigsten Gründe in Kürze:
- Google ignoriert oftmals Löschversuche, die nicht von einem Rechtsanwalt stammen.
- Mit der falschen Begründung kann eine negative Bewertung, die Google eigentlich hätte löschen müssen sogar trotz fehlender Berechtigung unlöschbar werden. Hier ist Vorsicht geboten. Lieber gleich zum Fachanwalt, um optimale Chancen auf eine erfolgreiche Löschung zu haben.
- Angeblich auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierte Agenturen sind illegal. Nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin darf in Deutschland negative Google Bewertungen löschen (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18).
Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen 1-Stern, 2-Sterne sowie 3-Sterne Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen und Rezensionen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote ibei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne, 2-Sterne und 3-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.
Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (Einzelpreis 98.- € zzgl. 19% MwSt. Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten ! ).
Rechtsschutzversicherung nutzen!
Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.
Haben Sie eine unberechtigte 1-Stern, 2-Sterne oder gar 3-Sterne-Bewertung bzw. Fake - Rezension auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
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