Urheberrecht: Abmahnung der Kanzlei Sarwari für die Berlin Media Art JT e.K.

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Uns liegt erneut ein Schreiben des Rechtsanwalts Yussof Sarwari aus Hamburg vor, mit welcher dieser eine Urheberrechtsverletzung auf einer Internettauschbörse für den Berlin Media Art JT e.K. behauptet und verfolgt.

Auch hier ist erneut ein pornografisches Werk streitgegenständlich; dieser Umstand sollte ggf. nicht davon abhalten, sich rechtlichen Beistands zu versichern. Entgegen der Ansicht eines Münchener Richters, der im Fall pornografischer Werke einen Urheberechtsschutz nicht erkennen konnte, muss zunächst wohl trotz sich wiederholender Handlungen und eingeschränkter Kreativität zunächst von einem solchen Schutz ausgegangen werden (so bspw. auch u.a. OLG Hamburg, 3 U 28/84).

Eine Auflistung der unterschiedlichen (in Grund und/oder Höhe teils angreifbaren) Rechnungsposten wird beigegeben und (in diesem Fall) mit 866,69 EUR summiert. Vergleichsweise wird der Betrag von pauschal 650,00 EUR angeboten. Zusätzlich wird selbstverständlich auch hier ein Unterlassungsversprechen eingefordert, entgegen der Üblichkeit aber kein Vordruck beigelegt, sodass das Versprechen aufgesetzt werden muss. Auch für den Fall, dass ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, gilt es darauf zu achten, dass nicht mehr als unbedingt erforderlich versprochen wird.

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