Urheberrecht: Zahlungsklage der Kanzlei Schulenberg & Schenk in eigener Sache

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Uns liegt eine Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg vor, die in eigener Sache und sich selbst vertretend einen Betrag von 815,00 EUR gerichtlich einfordern.

Der Klage vorausgegangen war eine Abmahnung der Kanzlei für die KSM GmbH, mit der dem Abgemahnten (und jetzigen Beklagten) die unerlaubte Veröffentlichung eines geschützten Filmwerkes mittels einer Tauschbörse (Filesharing) vorgeworfen wurde. Offensichtlich hatte der anwaltlich nicht vertretene Abgemahnte das eingeforderte Unterlassungsversprechen damals abgegeben, eine Zahlung aber verweigert. Die damaligen Rechtsvertreter Schulenberg & Schenk haben sich die Forderungen auf Zahlung eines (Lizenz-)Schadenersatzes i. H. v. 600,00 EUR und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren i. H. v. 215,00 EUR von der KSM GmbH abtreten lassen. Aus diesen abgetretenen Forderungen geht die Kanzlei nun in eigenem Namen vor.

Den Klageforderungen können vorliegend mehrere rechtliche und tatsächliche Einwände entgegengehalten werden, sodass hier eine Verteidigung aussichtsreich erscheint. Solche Klagen illustrieren dennoch die Notwendigkeit, sich bereits im Vorfeld im Falle einer außergerichtlichen Abmahnung vernünftig aufzustellen und (fach-)anwaltlich beraten zu lassen.

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