Urlaub nach der Krankheit: Riskiert man damit die Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Als Chef sieht man es nicht gern, wenn der Mitarbeiter nach längerer Krankheit direkt in den Urlaub startet. Der Verdacht liegt nahe, dass er sich auf seine Kosten eine verlängerte Auszeit gönnt. Doch riskiert der Arbeitnehmer damit seinen Job? Kann dieses Verhalten Grund sein für eine Kündigung?

Eindeutig beantworten kann man diese Frage wohl nicht. Entscheidend ist regelmäßig, ob der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Verhalten seines Mitarbeiters entkräften kann. Was ist damit gemeint? Der Reihe nach:

Unter welchen Umständen muss man mit einer Kündigung rechnen?

Wenn der Arbeitnehmer nach längerer Krankheit am ersten Urlaubstag mit Hawaiihemd und einer Rum-Cola in der Hand, bestens gelaunt in der Abflughalle des Flughafens gesehen wird (oder auf einem Facebook-Post!), wird man wohl davon ausgehen können, dass er jedenfalls in den Tagen vor dem Urlaubsantritt sehr wohl arbeitsfähig war. In dem Fall hätte der Arbeitnehmer einen Arbeitszeitbetrug begangen, der mitunter sogar eine fristlose Kündigung begründen kann. Der Arbeitgeber könnte vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass es nicht sein kann, dass ein Mitarbeiter nach längerer Krankheit so fit herumläuft. Vielleicht meint das auch ein vom Arbeitgeber bestellter ärztlicher Gutachter. Falls ein Richter am Arbeitsgericht meint, der Arbeitnehmer habe simuliert, könnte die Kündigung wegen eines solchen Verhaltens rund um den Urlaubsantritt unter Umständen gerechtfertigt sein.

Natürlich ist es denkbar, dass eine Krankheitsphase an den lange im Voraus geplanten Erholungsurlaub heranreicht. Wer dann hüstelnd und geschwächt auf das Flugzeug in den Süden wartet, gibt kaum Anlass dafür, um an der vorherigen Krankheit zu zweifeln. Nur: Es ist jedenfalls ungeschickt, sich nicht einmal für einige Tage vor dem Urlaub zurückzumelden, auch wenn man vielleicht noch angeschlagen ist. Wer zwischen Krankheit und Urlaub wenigstens ein paar Tage Arbeit dazwischenschiebt, sorgt dafür, dass das Vertrauen zum Arbeitgeber intakt bleibt!

Was tun, wenn man die Kündigung bekommt?

Wer die Kündigung erhält, sollte sich sofort an einen Arbeitsrechtler wenden und die Chancen einer Kündigungsschutzklage ausloten. Warten Sie damit bitte nicht bis nach Ihrem Urlaub! Auch wichtig: Sorgen Sie dafür, dass Sie vom Zugang eines Kündigungsschreibens im Urlaub erfahren! Vielleicht liegt die Kündigung bereits wochenlang in Ihrem Briefkasten, wenn Sie zurückkehren! Auf eine Kündigung sollte man wenige Tage nach dem Zugang des Schreibens (am besten anwaltlich!) reagieren und nicht erst am Ende der für die Kündigungsschutzklage geltenden Dreiwochenfrist. Je früher man sich gegen eine Kündigung wehrt, desto besser sind die Aussichten, den Job zu behalten oder eine gute Abfindung auszuhandeln.

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