Urlaubszeit = Reisezeit: Wohin darf ich das Kind mitnehmen?

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Während der Sommerferien erhalte ich immer wieder Anfragen von getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, ob sie das Kind, das bei ihnen lebt oder mit dem sie Umgang haben, in den Urlaub mitnehmen dürfen. Wenn die gemeinsame elterliche Sorge besteht, dann kann über Reisen in „ungefährliche“ Urlaubsorte alleine der Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind dann aufhält. Allerdings sollte der Fairness halber der andere Elternteil informiert werden. Am besten ist es auch, eine Telefonnummer zu hinterlassen, wo man/frau während des Urlaubs erreichbar ist. Dies bedeutet natürlich nicht, dass der zu Hause gebliebene Elternteil jeden Tag im Urlaub anrufen soll, ob denn alles in Ordnung sei. Ungefährliche Reiseziele sind im Allgemeinen die, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt (www.auswaertiges-amt.de, dort unter „Reise & Sicherheit“).

Ein ungefährliches Reiseziel ist allerdings seit Kurzem nicht mehr die Türkei. Unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen darf der Elternteil, der mit dem Kind alleine verreisen möchte, nicht mehr ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind mitnehmen. Tut er dies trotzdem, kann ihm ein Gericht die Entscheidungsbefugnis hierüber absprechen. Es ist eine neue Entwicklung, die allerdings unter Berücksichtigung der allgemeinen Terrorgefahr verständlich ist.

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