Urteil Gastronomie/Hotelerie: Zechpreller zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Mann, seine Ehefrau und ihr Hund verbrachten mehr als zwei Jahre im renommierten Nassauer Hof Hotel in Wiesbaden, ohne die fälligen Gebühren zu begleichen. Der 60-Jährige wurde nun von einem Wiesbadener Gericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Betrugs in zwei separaten Fällen. Das Gericht befand, dass der Angeklagte sowohl den Nassauer Hof als auch ein weiteres Hotel getäuscht hatte, wodurch ein finanzieller Schaden von über 200.000 Euro entstand. Die vorsitzende Richterin bezeichnete das Verhalten des Angeklagten während der Urteilsfindung als besonders unverschämt.

Anwaltliche Vertretung und Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten sprach sich hingegen für eine bewährungsfähige Strafe aus, die nahe an zwei Jahren liegen sollte.

Lebensweise im gehobenen Ambiente als schwerwiegender Betrug: Der Angeklagte musste sich wegen schweren Betrugs vor dem Gericht verantworten. Er hatte es geschafft, sich zusammen mit seiner Familie mehr als zwei Jahre im Nassauer Hof aufzuhalten. Einmal hatte er einen Betrag von 5.600 Euro überwiesen, danach jedoch keine weiteren Rechnungen beglichen.

Aufwendungen im Detail: Der Gerichtsakte zufolge summierten sich die Übernachtungskosten auf fast 145.000 Euro. Zusätzlich entstanden durch die Nutzung des Zimmerservices, der Minibar und der Hotelrestaurants weitere Kosten von mehr als 92.000 Euro, die ebenfalls nicht beglichen wurden.

Taktiken des Angeklagten: Um sich im Hotel halten zu können, bediente sich der Angeklagte verschiedener Strategien. Unter anderem hatte er Mängel und Bedenken im Hotel kritisiert und mit schlechten Online-Bewertungen gedroht. Der Angeklagte hatte sogar eine Krebserkrankung vorgespiegelt. Ein neuer Hotelmanager sorgte schließlich für die Entfernung des Ehepaars aus dem Hotel.

Weitere Betrügereien: Nach dem Rauswurf aus dem Nassauer Hof checkte der Angeklagte in einem anderen Wiesbadener Hotel ein, wo er erneut für fast vier Monate blieb, ohne zu bezahlen. Der dabei entstandene Schaden wurde von der Staatsanwaltschaft auf etwa 1.600 Euro geschätzt.

Haben Sie Fragen zum Gastronomierecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten