Urteil im Diesel-Skandal: Ex-Audi-Chef erhält Bewährungsstrafe

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Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist eines der ersten strafrechtlichen Urteile im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der 2015 aufgedeckt wurde und die Automobilindustrie nachhaltig erschüttert hat.

Verurteilung von Stadler und Mitangeklagten

Rupert Stadler, der ehemalige Chef von Audi, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Anklage lautete auf Betrug. Zwei weitere Angeklagte, darunter der ehemalige Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie ein Ingenieur, wurden ebenfalls wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Hohe Bewährungsauflagen und Prozesskosten

Zusätzlich zu den Bewährungsstrafen wurden hohe Bewährungsauflagen und Prozesskosten verhängt. Stadler muss 1,1 Millionen Euro, Hatz 400.000 Euro und der Ingenieur 50.000 Euro an die Landesjustizkasse Bamberg und verschiedene gemeinnützige Vereine zahlen. Die Kosten des Verfahrens, die in die Millionen gehen, müssen ebenfalls von den Angeklagten getragen werden.

Stadlers Rolle im Diesel-Skandal

Obwohl Stadler der bekannteste der drei Verurteilten ist, wiegen die Vorwürfe gegen Hatz und den Ingenieur schwerer. Sie haben zugegeben, dass sie dafür gesorgt haben, dass die großen Dieselmotoren die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, nicht aber auf der Straße. Stadler hat nach dem Auffliegen des Skandals 2015 in den USA den Verkauf von Autos mit manipulierten Abgaswerten in Deutschland zu spät gestoppt.

Weitere Verfahren und Untersuchungen

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat bereits 2020 vier weitere ehemalige Audi-Manager angeklagt. Gegen neun weitere Beschuldigte wird noch ermittelt. Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Schadensersatzanspruch für Käufer von Dieselfahrzeugen mit verbauter Abschalteinrichtung bejaht und hält 5 bis 15 Prozent des Anschaffungspreises des jeweiligen Fahrzeugs für angemessen.

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Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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