Utopia - Qubicon & Reunify feat. Yoshi Breen: Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Musik-Hit der Rechteinhaberin Digi Rights Administration GmbH wird nunmehr von der Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian abgemahnt. Den Abmahnungsempfängern wird der Vorwurf gemacht, den Musiktitel durch Filesharing in Tauschbörsen verbreitet zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages. So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian für den Musiktrack „Utopia – Qubicon & Reunify feat. Yoshi Breen“ erhalten haben:

Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Sollten Sie die Abmahnung ignorieren, bringen Sie sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahrens. Die abmahnenden Kanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, dieses geht oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstatten. Die zusätzlichen Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren muss in der Regel der Antragsgegner (Abmahnempfänger) tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten bedeutet. Durch Ihr richtiges Handeln, nach Erhalt einer Abmahnung, können Sie eventuelle Mehrkosten durch fehlerhaftes Verhalten vermeiden.

Leisten Sie keine überschnellte Zahlung!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung: Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12). Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Lassen Sie die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

Ihre Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema