Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt Kaffee mit der Bewerbung „bekömmlich“ oder „magenschonend“ ab

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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. in Berlin ist ein Abmahnverein, der berechtigt ist, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, insbesondere da er in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen ist.

Unter anderem mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. die Bewerbung von Lebensmittel ab.

Aktuell im Fokus steht bei dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. offensichtlich die Bewerbung von Kaffee:

Uns liegen aktuell gleich mehrere Abmahnungen vor, bei denen bei der Bewerbung von Kaffee die Angabe „magenschonend“ oder „bekömmlich“ gemacht wurde.

Nach Ansicht des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. handelt es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, da ein Zusammenhang zwischen dem Kaffee und der Gesundheit hergestellt wird. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch nur zulässig, wenn sie den Anforderungen gemäß Art. 10 Abs. 1 der Lebensmittel-Gesundheitsangaben VO entsprechen.

Da es sich jedoch um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe handelt, sei die Aussage unzulässig.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist weitreichend. Es geht nicht nur um das konkret wettbewerbswidrig beworbene Produkt, sei es mit „magenschonend“ oder „bekömmlich“, sondern ganz grundsätzlich um die Bewerbung von Kaffee mit diesen Aussagen.

Es sollte daher sehr genau geklärt werden, welche Rechtsfolgen eine Unterlassungserklärung haben kann.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb  wegen „bekömmlich“ oder „magenschonend“ erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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