Verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal: Seat-Händler muss Auto zurücknehmen

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„Für den Verbraucherschutz ist das ein erstes wirklich deutliches Signal!“ Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden freut sich über den ersten Richterspruch, der im VW-Abgasskandal die Verbraucherposition stärkt und dem Händler vorschreibt, ein betroffenes Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Nach acht komplett anderslautenden Landgerichtsurteilen tanzt das Landgericht München jetzt aus der Reihe: Ein Münchner Händler muss einen Seat 1,6 Diesel mit AE189-Motor zurücknehmen, obwohl das Auto noch nicht zum Rückruf in der Werkstatt war.

Alle anderen Urteile hatten bislang die Gemeinsamkeit inne, dass die Richter den Besitzern – wenn überhaupt – erst nach der Rückrufaktion Schadensersatz für dann eventuelle nachweisbare Wert – oder Leistungsverluste zugestehen wollten.

Cäsar-Preller: „Das Münchner Urteil geht offensichtlich davon aus, dass es ohnehin einen Wertverlust gibt und der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises hat – unabhängig vom Ergebnis der Rückrufaktion!“

Der Volkswagen-Konzern hat das Verfahren zur Chefsache erklärt und stärkt dem Münchner Seat-Händler den Rücken. Verschiedene Medien berichten, dass Volkswagen in der Sache auf jeden Fall das Oberlandesgericht als nächste Instanz aufrufen wird. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche zeitnah anzumelden: „Wir vertreten bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer deutschlandweit!“


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