Abgasskandal: OLG München fällt verbraucherfreundliches Urteil

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Immer mehr Gerichte haben sich im Abgasskandal rund um den Automobilhersteller VW bereits auf die Seite der Geschädigten gestellt. Mit Verfügung vom 04. Juli 2019 hat sich nun auch das Oberlandesgericht München auf Verbraucherseite positioniert (Az.: 18 U 4761/18).

Der betroffene Verbraucher hatte einen Audi mit dem Motorentyp EA189 erworben und ist laut Gericht durch diesen Kauf vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Die Tatsachen, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt und VW nicht aktiv auf die Vorstellungen des Kunden eingewirkt hat, sind für die Entscheidung unerheblich. Die Täuschung des Kunden ist bereits durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs konkludent erfolgt und bedurfte keiner weiteren Akte des Herstellers.

VW konnte es nicht gelingen die vorgeworfene sittenwidrige Schädigung zu entkräften. Der Konzern vertrat die Ansicht, dass die Abschaltautomatik nicht gegen die guten Sitten verstoßen würde, weil hierin kein Widerspruch zu dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden liegt. Auch die Ansicht, dass der Vorstand selbst über die Verwendung der Software getäuscht wurde, teilte der Senat nicht.

Somit steht ein weiteres Oberlandesgericht aufseiten der von VW geschädigten Käufer. Daher sollten auch Sie unbedingt Ihre Ansprüche prüfen lassen. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich von unserem kompetenten Anwaltsteam beraten. Wir helfen Ihnen die optimale Möglichkeit zu finden, um nicht mit einem finanziellen Nachteil belastet aus dem Abgasskandal hervorzugehen.


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