Verbraucherrecht: Haften eBay-Nutzer, wenn Betrüger ihren Account hacken?

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Die Haftung ist ein Bestandteil des Verbraucherrechts.

Die Fälle von Online-Betrug jeder Art häufen sich. Der wachsende Datenmissbrauch in Verbindung mit geklauten Nutzerdaten wirft folgende Fragen auf: Was passiert, wenn eBay-Nutzer Opfer einer Hacking-Attacke werden und ohne ihr Wissen Betrüger über ihren Account Waren handeln? Ergeben sich für den Kontoinhaber Pflichten aus dem vermeintlich geschlossenen Vertrag? Muss er für den fremden Eingriff haften? 


Müssen eBay-Nutzer die Konsequenzen für die missbräuchliche Nutzung ihres Kontos tragen?

Nein, normalerweise haftet der Kontoinhaber nicht, wenn Betrüger den eigenen Account missbrauchen. Er muss nicht den Kaufpreis für eine Sache zahlen, die er nicht gekauft hat. Und er schuldet auch nicht die Übergabe einer Sache, die er gar nicht zum Verkauf eingestellt hat. Der Grund ist, dass zwischen dem wahren Inhaber des Kontos und der Gegenseite gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht vorliegt. Dann ist es möglich, dem Kontoinhaber das Handeln durch einen Dritten zuzurechnen. Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Kontoinhaber es willentlich geschehen lässt, dass eine andere Person als Vertreter für ihn die Geschäfte tätigt. Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Kontoinhaber das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, aber hätte erkennen und verhindern können.

Hierzu entschied der Bundesgerichtshof (BGH) einen Fall: Ein Mann verkaufte ohne Wissen seiner Ehefrau Einrichtungs-Gegenstände über ihr Konto. Das Gericht entschied, dass zwischen der Inhaberin des Kontos und dem Käufer kein Kaufvertrag zustande kam (Urt. v. 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09). Der Grund: Die Konto-Inhaberin berechtigte ihren Ehemann nicht im Vorfeld zum Verkauf der Gegenstände. Zudem gab sie hinterher keine Genehmigung dazu. Daher sind ihr die Handlungen des Ehemannes nicht zuzurechnen. Schließlich kommt ein Kaufvertrag nur zustande, wenn die Vertragspartner übereinstimmende Willens-Erklärungen abgeben. Das war hier nicht der Fall.


Ist das nicht unfair gegenüber dem gutgläubigen Käufer?

Der BGH verneint das. Der Grund liegt darin, dass der Käufer immer bei solchen Online-Geschäften mit einem Missbrauch zu rechnen hat. Denn derzeitige Sicherheitsstandards schließen einen Missbrauch nicht gänzlich aus. Ähnlich drückte sich auch das Oberlandesgericht (OLG) Bremen in einem Beschluss aus, der zu „eBay-Hacking“ erging (Az. 3 U 1/12).

Wichtig ist allerdings, dass der Kontoinhaber die Pflicht hat, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Auch hierzu verhandelte der BGH einem Fall, wo es um Markenrechts-Verletzungen ging (Vgl. BGH Urt. v. 11.03.2009, Az. I ZR 114/06).


Muss der eBay-Kontoinhaber vor Gericht den Missbrauch beweisen?

Einen Beweis, dass Dritte seinen Account missbraucht haben, hat der Account-Inhaber nicht zu erbringen. Denn im Fall eines Streits vor Gericht muss zunächst der klagende Käufer beweisen, dass ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Inhaber des Nutzer-Kontos zustande gekommen ist. Dies folgt allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie das OLG Hamm in einem Fall klargestellt hat (Urt. v. 16.11.2006, Az. 28 U 84/06). Das sieht auch der BGH im oben genannten Fall nicht anders.


Gibt es dennoch rechtliche Unsicherheiten?

Trotz der genannten richterlichen Grundsätze: Es ist nicht gänzlich geklärt, ob es im gerichtlichen Streitfall genügt, dass der Inhaber behauptet, sein Account sei missbräuchlich verwendet worden. Es ist durchaus denkbar, dass manche Gerichte verlangen, dass der verklagte Nutzer einen Missbrauch durch dritte Personen plausibel macht.


Wie schützen sich Verbraucher am besten vor einer missbräuchlichen Nutzung ihres Nutzer-Kontos?

Um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen: Nutzen Sie unterschiedliche und vor allem sichere Passwörter. Machen Sie regelmäßig Updates Ihrer Virenschutzsoftware und Programme und beobachten Sie Ihre Konto-Bewegungen auf Auffälligkeiten.



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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Kaufrecht, Zivilrecht, Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht Hamm, Oberlandesgericht Bremen

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