Verbraucherzentrale Hamburg deckt Etikettenschwindel bei Allianz „IndexSelect“ Rente auf

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Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtete am 27. Juli 2018 über einen Etikettenschwindel bei der Allianz Index Select Rente.
„Sicher, chancenreich und wandlungsfähig“ – so lautet jedenfalls der Werbeslogan der Allianz für das Vorsorgekonzept Index Select. Die Allianz Deutschland AG erklärte die Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50 für eine hervorragende Chance zur Vorsorge. Darüber hinaus seien Verluste ausgeschlossen und Anlegern werde volle Flexibilität gewährt. 

Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Allianz bereits im vergangen Jahr ab und war der Auffassung, dass die Verwendung der Begriffe „Indexbeteiligung“ bzw. „Indexpartizipation“ dem Verbraucher eine unmittelbare Teilhabe an der Wertentwicklung des Indexes suggerierten und nicht nur eine bloße Bezugnahme. Des Weiteren sei durch die Anwendung des Caps auch der Zusammenhang mit der Wertentwicklung nicht mehr nachvollziehbar. Die Darstellung des Produktes sei intransparent und bewirke bei Verbrauchern eine Fehlvorstellung über die tatsächlichen Renditechancen. Auch führe die Darstellung des Produkts bei Verbrauchern zur Vorstellung, dass es sich um ein Versicherungsprodukt mit besonderen Renditemöglichkeiten eines bekannten Aktienindexes handele.
Am 23. März 2018 folgte das Landgericht München I der Auffassung der Verbraucherschützer und verurteilte die Allianz Lebensversicherung AG zur Rücknahme ihrer irreführenden Formulierungen in Werbebroschüren zur Wertentwicklung der Indexpolice „IndexSelect“ (Az.: 37 O 12326/17).

Die Verbraucherzentrale Hamburg stellte zudem nach einer Überprüfung der Versicherungsbedingungen fest, dass nicht etwa das eingezahlte Geld des Versicherten an der Börse investiert werde, sondern lediglich die von der Versicherung erzielten Überschüsse. Das Investitionsgeld werde wie bei einer klassischen Lebensversicherung am Geldanlagemarkt investiert.
Die Überschüsse der Versicherungsgesellschaften seien nach Auffassung der Verbraucherschützer aber im Vergleich zu den Beiträgen um ein Vielfaches geringer. Zudem schrumpfe die Höhe der Überschüsse aufgrund der niedrigen Zinslage jährlich. Diese wesentliche Information verschweige die Allianz in ihrer Werbung allerdings.

Darüber hinaus sei die Bezugnahme auf die Entwicklung des Aktienindexes lediglich ein Parameter der Berechnung für die dem Policenwert zuzuschreibende Rendite am Ende des Geschäftsjahres. Die Rendite wird über den Cap maßgeblich von vielen weiteren Faktoren bestimmt. Unabhängig von dem Verständnis oder den Vorkenntnissen des Kunden sei für diesen nicht erkennbar, wie sich Faktoren wie die Volatilität, die Höhe der jährlichen Überschussanteilssätze etc. auf den Cap auswirken. Die Verzinsung des Finanzprodukts folge also nicht der tatsächlichen Wertentwicklung des EURO STOXX 50, sondern sei von den Überschusserträgen des Versicherers abhängig.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führte dazu näher aus: Sobald die Wertentwicklung des Indexes in einem Monat über dem Cap liege, werden die Gewinne begrenzt, doch die monatlichen Verluste wirken sich voll auf die Rendite aus. Zum Jahresende werden die begrenzten Gewinne mit den unbegrenzten Verlusten verrechnet. Führt die Verrechnung zu einem positiven Renditeergebnis, erfolge eine Gutschrift auf den aktuellen Versicherungswert. Der Versicherungswert bleibe jedoch auf dem Stand des Vorjahres, sofern es sich bei dem Jahresergebnis um eine negative Rendite handelt.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Verbraucher, die sich durch die irreführenden Formulierungen getäuscht fühlen, sollten anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Gegebenenfalls könnten Betroffene wirksam einen Widerspruch geltend machen. Die Rechtsfolge wäre ein Rückabwicklungsanspruch, da beide Parteien so gestellt werden müssten, wie wenn das Geschäft nicht abgeschlossen wurde. Demzufolge müsste die Versicherung dem Kunden sofort die eingezahlten Beiträge in Gesamthöhe samt Zinsen erstatten, abzüglich der Risikokosten.

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