Verfestigte Lebensgemeinschaft auch bei langer Distanzbeziehung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 4.4.2012 - 5 UF 238/08 (AG Mönchengladbach) festgestellt, dass bei einem Verhältnis mit einem neuen Partner von über 7 Jahren, sowie fortgesetzter gemeinsamer Freizeitgestaltung eine eheähnliche Gemeinschaft zu bejahen ist. Dies auch dann, wenn ein gemeinsamer Haushalt nicht geführt wird. Die Parteien stritten um die Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt.

Der Kläger hatte sein Abänderungsbegehren im Wesentlichen darauf gestützt, dass die geschiedene Ehefrau Unterhaltsansprüche verwirkt habe, da sie eine verfestigte Ehegemeinschaft unterhält. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hält ausdrücklich fest, dass die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft nicht zwingend einen gemeinsamen Haushalt und ein gemeinsames Wirtschaften voraussetzt. Auch wenn ein gemeinsamer Haushalt regelmäßig ein starkes Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft sei, können bei Fehlen einer Haushaltsgemeinschaft auch andere Kriterien Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft sein. Insbesondere die Dauer der Beziehung sprach in dem zu entscheidenden Fall für eine verfestigte Gemeinschaft.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Petra Gartz

Beiträge zum Thema