Anzeige wegen Vergewaltigung – Aussage gegen Aussage und die Gefahr der sozialen Ächtung

  • 3 Minuten Lesezeit

§ 177 StGB. Hinter dieser Zahl versteckt sich der Vergewaltigungsparagraph. Wird man beschuldigt, eine Vergewaltigung begangen zu haben, steht man vor zwei schwerwiegenden Problemen. Denn zum einen gilt im privaten sowie beruflichen Umfeld die Unschuldsvermutung meist nicht. Isolation und Feindseligkeit sind die Folge. Zum anderen erwartet den Betroffenen bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Eine Bewährungsstrafe ist nicht mehr möglich. Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung macht das Gefängnis zu einem noch unangenehmeren Ort. Bemerkenswert ist, dass statistisch etwa 80 % der angezeigten Fälle nicht zu einer Verurteilung führen, sondern mit einer Einstellung oder einem Freispruch enden. Laut einer Studie des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg aus dem Jahr 2009 wurde in den ärztlichen Untersuchungen festgestellt, dass 27 % der angeblichen Opfer sogenannte Scheinopfer waren, die sich zuvor selbst verletzt hatten. Auch bei der Zahl der Falschbeschuldigungen konnte eine signifikante Steigerung festgestellt werden.


Tatbestandsvoraussetzungen der Vergewaltigung

Wie so oft stimmt die umgangssprachliche Definition nicht komplett mit der juristischen Definition überein. Was sind also die genauen Tatbestandsvoraussetzungen einer Vergewaltigung? Zuerst kommt es darauf an, dass der Täter am Opfer sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt. Dies muss gegen den erkennbaren Willen des Opfers geschehen. Im Fall der Vergewaltigung stellt die sexuelle Handlung den Beischlaf dar. Allerdings ist dies nur ein gesetzliches Regelbeispiel. Eine Vergewaltigung liegt ebenso vor, wenn für das Opfer besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vorgenommen werden, insbesondere dann, wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Ein solch erniedrigendes Eindringen, das die Schwelle zur Erheblichkeit überschreitet, kann vorliegen beim Eindringen mit dem Finger in eine natürliche Körperöffnung, auch wenn diese von einem Badeanzug bedeckt ist, beim Ejakulieren in den Mund des Opfers oder beim Oralverkehr. Es ist jedoch immer der Einzelfall zu prüfen. So stellt beispielsweise bereits ein Zungenkuss ein Eindringen in den Körper dar, jedoch fehlt es hier an der Erheblichkeit. Auch sexuelle Handlungen, die nicht mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind, können tatbestandsmäßig sein, sofern sie einen hohen Erheblichkeitsgrad aufweisen. Nicht notwendig ist eine dem Beischlaf ähnliche Begehungsweise.


Was kann der Rechtsanwalt tun?

Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen Vergewaltigungen erfunden wurden. Die Justiz ist aufgrund dessen inzwischen sensibilisiert. Ob es wirklich zu einer tatbestandsmäßigen Handlung kam und ob der Beschuldigte wirklich Täter ist, muss aufgrund einer festen Faktenlage bewiesen werden. Die Aussage des Opfers reicht für einen Schuldspruch oftmals allein nicht aus. Zunächst muss geklärt werden, ob Spuren, wie DNA-Rückstände, gefunden werden können, die die Anschuldigungen untermauern. Danach erfolgt der in der Praxis oft schwierige Part. Es muss bewiesen werden, dass die sexuellen Handlungen wirklich gegen den Willen des Opfers stattgefunden haben. Hier ist oft der Knackpunkt, denn es kommt nicht selten vor, dass derartige Beschuldigungen aus Scham, Angst vor dem Partner, oder schlicht aus Rache getätigt werden. Dies führt zur klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation. Hier müssen bereits im Ermittlungsverfahren Aussageanalysen durchgeführt werden, die Widersprüche und Falschbehauptungen in der Aussage des vermeintlichen Opfers analysieren. Sollte keine Lösung gefunden werden und kommt es schließlich zum Verfahren, darf keine falsche Scheu bestehen, das vermeintliche Opfer mit den Ergebnissen der Analyse zu konfrontieren. Gegebenenfalls ist hier auch eine aussagepsychologische Begutachtung der Zeugenaussagen erforderlich.


Ich stehe Ihnen bundesweit bei

Ich werde Sie mit meiner Erfahrung durch das gesamte Verfahren begleiten. Ich habe schon oft erlebt, mit welchen Problemen jemand konfrontiert ist, der der Vergewaltigung verdächtigt wird. Ich setze mich dafür ein, Widersprüche in den Anschuldigungspunkten aufzudecken. Weiterhin berate ich Sie bezüglich des Verfahrensverlaufs und versuche, Ihre rechtliche Situation bereits vor einer eventuellen Klageerhebung zu verbessern. So gilt es nicht selten, eine drohende Untersuchungshaft abzuwenden oder bei deren Anordnung – deren Voraussetzungen ich genauestens überprüfe – gegen eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft vorzugehen. Wie in jedem Verfahren empfiehlt es sich, möglichst schnell Kontakt zum Verteidiger aufzunehmen. 

Sie erreichen mich jederzeit per Telefon, E-mail oder WhatsApp.

Kontaktieren Sie mich!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema