Vergleichsangebot im Dieselskandal

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Seit Ende der vergangenen Woche erhalten Besitzer der vom „VW-Dieselskandal“-Fahrzeuge, die im Klageregister der noch anhängigen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingetragen waren, Schreiben des Konzerns mit der Bitte um Mitteilung, ob Interesse an einem Vergleichsschluss besteht. Angeboten wird eine (der Höhe nach vom jeweiligen Fahrzeug abhängige) pauschale Entschädigungszahlung gegen Abgabe einer umfänglichen Abfindungserklärung.

Die Alternative zum Vergleichsschluss ist für alle betroffenen Fahrzeugbesitzer eine individuelle Klage gegen die Volkswagen AG; gerichtet auf eine Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder sogar eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages. In diesem Zusammenhang ist in einem Individualverfahren eines Betroffenen im Mai ein Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof angesetzt, in welchem voraussichtlich eine lang ersehnte höchstrichterliche Entscheidung in der „Diesel-Frage“ zu erwarten ist.

Hieraus resultiert jedoch für das noch anhängige Musterfeststellungsverfahren, dass die dort klagende Verbraucherzentrale angekündigt hat, die Klage Ende April dieses Jahres zurückzunehmen. Ebendies geht mit der Vereinbarung der Verfahrensbeteiligten einher, dass eine Zustimmung zum Vergleichsangebot lediglich bis spätestens zum 20.04.2020 möglich ist.

Gerne beraten wir Sie über die leider nicht einheitlich zu beantwortende Frage, ob der Abschluss des angebotenen Vergleiches sinnvoll ist oder nicht. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt die vorgenannte Frist.



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