Verhängnisvolle Fehler und der Wegfall der Maklerprovision: Immobilienkauf ohne Provision?
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In einer bedeutenden Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Az. 13 O 77/22) den Immobilienmarkt erschüttert. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen Maklerprovisionen rechtmäßig eingefordert werden können, insbesondere wenn die Beauftragung online erfolgt. Viele Verbraucher, die beim Kauf einer Immobilie hohe Provisionen gezahlt haben, könnten von diesem Urteil profitieren.
Der Fall im Detail
Im vorliegenden Fall hatte ein Immobilienmakler seine Dienstleistungen über die Plattform Immobilienscout24 angeboten. Das Problem: Der Button zur Bestellbestätigung war lediglich mit "Vorschau!" betitelt. Dies steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen, genauer gesagt § 312j Abs. 3 BGB. Dieser Paragraph fordert, dass eine Schaltfläche zur Bestellung klar und unmissverständlich mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein muss.
Die rechtlichen Konsequenzen
Durch diese fehlerhafte Beschriftung des Buttons entsprach die Beauftragung des Maklers nicht den gesetzlichen Anforderungen. Infolgedessen können Verbraucher die gezahlte Maklerprovision in voller Höhe zurückfordern. Diese Rückforderungsmöglichkeit besteht bis zu vier Jahre nach Zahlung der Provision – eine bedeutende Erleichterung für viele Immobilienkäufer, die zwischen 2021 und 2024 hohe Summen an Maklergebühren gezahlt haben.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Für alle, die in den letzten Jahren eine Immobilie gekauft und dabei eine Maklerprovision gezahlt haben, bietet sich nun die Chance, diese Zahlungen rechtlich überprüfen zu lassen. Eine fehlerhafte Beauftragung, wie sie in diesem Urteil festgestellt wurde, könnte auch in vielen anderen Fällen vorliegen.
Kostenlose Kontaktaufnahme und Erstprüfung
Verbraucher, die glauben, dass sie zu Unrecht eine Maklerprovision gezahlt haben, sollten nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Viele Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Kontaktaufnahme und Erstprüfung an, um festzustellen, ob eine Rückforderung der Provision möglich ist. Dies kann besonders vorteilhaft sein, da die Prüfung der individuellen Vertragsunterlagen und die rechtliche Einordnung des spezifischen Falles eine professionelle Beratung erfordern.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Berlin stellt einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherrechte im Immobilienmarkt dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Kommunikation bei der Online-Beauftragung von Maklern. Für viele Immobilienkäufer eröffnet sich nun die Möglichkeit, bereits gezahlte Maklerprovisionen zurückzufordern, was zu erheblichen finanziellen Entlastungen führen könnte. Verbraucher sollten diese Chance nutzen und sich über ihre Rechte informieren, um mögliche Rückzahlungen nicht zu verpassen.
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