Verhalten bei Erhalt eines Strafbefehls (bspw. wegen Körperverletzung oder Besitz von Cannabis)

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Im Folgenden werden richtige Verhaltensweisen beim Erhalt eines Strafbefehls erläutert. Vorab sollten Sie jedoch eine goldene Regel beachten:

Ignorieren Sie den Strafbefehl nicht!

Was ist ein Strafbefehl und welche Wirkung hat er?

Ein Strafbefehl hat dieselbe Wirkung wie ein Urteil. Das Gericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach Aktenlage, ob ein Strafbefehl erlassen wird oder nicht. Ein Strafbefehl kann eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe vorsehen. Der Strafbefehl wird zwei Wochen nach Zustellung an den Angeschuldigten rechtskräftig. Wird gegen den Strafbefehl kein Einspruch eingelegt, so tritt dieselbe Wirkung wie bei einem rechtskräftigen Urteil ein: Die Strafe wird vollstreckt und es gibt keine Möglichkeit der Berufung oder Revision. Sollten Sie sich jedoch zum Zeitpunkt der Zustellung bspw. im Urlaub befinden und können daher von dem Strafbefehl keine Kenntnis erlangen, so gibt es die Möglichkeit dennoch Einspruch einzulegen (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand).

Bei welchen Delikten wird ein Strafbefehl erlassen?

Ein Strafbefehl wird nur bei Vergehen erlassen. Bei Verbrechen, also Delikten, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen, kann ein Strafbefehl nicht erlassen werden. Typischerweise wird ein Strafbefehl bei Delikten wie einfacher Körperverletzung, Besitz von Betäubungsmitteln (etwa Cannabis) oder beispielsweise Beleidigung erlassen.

Welche Formen des Einspruchs gegen einen Strafbefehl gibt es?

Legt man gegen den Strafbefehl einem umfassenden Einspruch ein, wird ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Es folgt sodann ein normaler Strafprozess in Form einer mündlichen Hauptverhandlung. Den Einspruch kann man bis zu Beginn der mündlichen Hauptverhandlung jedoch immer zurücknehmen. In der mündlichen Hauptverhandlung kann der Strafbefehl nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden. Bei einem umfassenden Einspruch muss berücksichtigt werden, dass auch eine härtere Strafe als die im Strafbefehl verhängte ergehen kann. Daher sollte vor einem umfassenden Einspruch gegen den Strafbefehl die Erfolgsaussichten des Einspruchs geprüft werden. Ziel eines Einspruchs muss, neben eines Freispruchs oder der Verfahreinseinstellung, die Verhängung einer niedrigeren als die im Strafbefehl verhängten Strafe sein!

Die Strafprozessordnung sieht auch die Möglichkeit eines Einspruchs vor, der auf die Höhe der Strafe begrenzt ist. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn lediglich die Höhe der Geldstrafe vom Gericht falsch geschätzt wurde. Hierdurch können erhebliche Kosten eingespart werden. Bei dieser Art des Einspruchs ist eine mündliche Hauptverhandlung nicht nötig.

Wann ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll?

Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sinnvoll ist es jedoch immer, den Akteninhalt zu erfahren. Dies geschieht durch einen Rechtsanwalt, da nur Rechtsanwälte Akteneinsicht erhält. Nach erfolgter Akteneinsicht kann der Rechtsanwalt prüfen, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl und, wenn ja, in welcher Form ein Einspruch sinnvoll ist.

Was mache ich nach Erhalt eines Strafbefehls?

Hier gilt zunächst: Ignorieren Sie keinesfalls den Strafbefehl! Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Dieser kann dann nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen. Erst dann kann ein weiteres Vorgehen abgesprochen werden.


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