Verhaltensregeln für Opfer einer Straftat

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Nachdem eine Person Opfer einer Straftat geworden ist, neigt sie oft dazu, unüberlegt zu handeln. In einer solchen Situation ist es hingegen äußerst wichtig, vorhandene Beweise zu sichern. Nur so kann in einem Strafverfahren sichergestellt werden, dass der Täter auch verurteilt wird. Durch die Unschuldsvermutung unseres Grundgesetzes kann eine Person nämlich nur verurteilt werden, wenn die Schuld bewiesen ist. Dies kann dazu führen, dass ein Täter freigesprochen wird obwohl er die Tat begangen hat.

Schwierig wird ein Beweis immer dann, wenn sich die Aussagen von Opfer und Täter gegenüberstehen und es keine objektiven Zeugen gibt. In solchen Fällen können Indizien die Aussage des Opfers untermauern und so schließlich zu einer Verurteilung des Täters führen.

Es ist daher ratsam, so früh wie möglich Beweise zu sammeln. Opfer einer Gewalttat sollten sich möglichst umgehend zu einem Arzt begeben und ihre Verletzungen dokumentieren lassen. Es sollte eine ärztliche Bescheinigung über Art und Ursache der Verletzungen ausgestellt werden und, wenn möglich, sollten vorhandene Verletzungen fotografiert werden. Sofern es für eine Straftat Zeugen gibt, so sollten Namen und Adressen notiert werden.

Es ist auch zu empfehlen, möglichst zeitnah Strafanzeige zu erstatten. Bei einem längeren Zeitraum zwischen Tat und Anzeige kann die Beweislage problematisch werden: Zeugen können sich nicht mehr so gut erinnern, Spuren sind verschwunden etc.

Fazit: Auch wenn es schwer fällt sollten Opfer von Straftaten überlegt handeln und sich vorrangig um die Sicherung von Beweisen kümmern. Nur so kann erreicht werden, dass der Täter in einem späteren Strafverfahren nicht unberechtigterweise freigesprochen werden.    

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