Verjährung im Abgasskandal

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Wann verjähren eigentlich die Ansprüche gegen VW im Dieselskandal? Diese Frage wird mit verschiedenen Argumenten und Ansichten argumentiert. Nun hat sich das LG Trier so positioniert, wie gefühlt kein anderer vor ihm: Die Verjährung im Abgasskandal hat noch nicht mal begonnen zu laufen.

Worum geht es in dem Fall vor dem LG Trier?

In dem Fall, über den das LG Trier entschieden hat, verlangte der Käufer eines VW-Autos Schadensersatz wegen Betruges gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB. Soweit so gut und auch nicht besonders. Spannend wird es erst bei den Äußerungen zur Verjährung zum Schluss der Entscheidungsgründe.

Wann tritt Verjährung nach Ansicht des LG Trier ein?

Rechtsanwalt Guido Kluck fasst zusammen: „Das LG Trier begründet den Nichteintritt der Verjährung recht ausführlich. Es erklärt zuerst, dass die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Sie beginnt mit Kenntnis des Betroffenen von den Ansprüchen zugrundeliegenden Umständen nach §§ 195, 199 BGB. Die Frage, die sich das LG Trier nun gestellt hat, ist, ab wann der Käufer Kenntnis hatte.

Dabei betont das Gericht, dass hier ein recht komplexer Sachverhalt zugrunde liege und daher erhöhte Anforderungen an die Kenntniserlangung zustellen sind.

Die ersten Berichte im September 2015 über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Software reicht daher genauso wenig nicht aus, wie die öffentlichen Medienberichte. Kenntnis über die eigene Betroffenheit hatten die Kunden erst mit dem Versenden des konkreten Anschreibens in den Jahren 2016 und 2017. Die Verjährung tritt damit frühestens zum 31.12.2019 ein. Hier allerdings wird der Verjährungsbeginn durch die „problematische und ungeklärte Rechtslage“ noch weiter hinausgeschoben. Das LG Trier erklärt, dass die Verjährung nicht zu laufen beginnen kann, bevor der Sachverhalt nicht höchstrichterlich geklärt ist.

Fazit

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M., erklärt: Die Verjährungsfrist dürfte mindestens noch bis zum 31.12.2019 laufen, da die Anschreiben an die Kunden erst ab 2016 verschickt wurden. Wann genau die Verjährung beginnt, ist aber von der jeweiligen Kenntnis des betroffenen Kunden ab.

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/verjaehrung-im-abgasskandal/



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