Verjährung im VW-Fall endet an einem Sonntag – das bringt einen Tag mehr Zeit

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Klaus Nieding: Das ist die größte Klagewelle im Bereich Kapitalanlagerecht, die es in Deutschland bisher gegeben hat. Viele Mandanten sind vor allem darüber empört, dass VW mittels einer Software Öffentlichkeit, Behörden, Autokäufer, Kapitalmarkt und Anleger täuschen wollte. Damit wollen sie den Konzern nicht davon kommen lassen.

Der Volkswagen-Fall ist die mit Abstand größte Klagewelle, die es im Bereich Kapitalanlagerecht in Deutschland bisher gegeben hat. „Wir hatten noch in keinem anderen Verfahren eine derart große Anzahl von Privatanlegern und großen institutionellen Investoren, die klagen wollen. In einigen Büros stapeln sich die Akten buchstäblich bis unter die Decke. Vielen Anlegern geht es dabei in erster Linie um den Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens. In zweiter Linie sind sie aber auch empört über das offenbar planmäßige Vorgehen von VW, mittels einer extra dafür eingesetzten Software die Öffentlichkeit, Behörden, Autokäufer, den Kapitalmarkt und Anleger zu täuschen. Das kann nach Auffassung zahlreicher unserer Mandanten nicht folgenlos bleiben“, sagt Anlegeranwalt Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

„Aufgrund des starken Andrangs nehmen wir Klagen noch bis Montag, 19. September, 12:00 Uhr an. Das geht nur, weil der eigentliche Verjährungsablauf, der am 18. September ist, in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Deshalb läuft die Frist nach den gesetzlichen Regelungen erst am folgenden Werktag aus“, sagt Nieding.

Interessierte Anleger können sich auf der eigens eingerichteten Homepage www.wolfsburggate.de über die nächsten Schritte informieren und registrieren. Ebenfalls registrieren kann man sich direkt über unsere E-Mail-Adresse.

Die Klageplattform der im VW-Fall kooperierenden Kanzleien Nieding+Barth und Müller Seidel Vos, vertritt mittlerweile Schadensersatzforderungen von privaten und institutionellen Investoren im Gesamtwert von mehr als 2,5 Milliarden Euro.


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