Verkauf bei eBay – Achtung neue Abmahnwelle wegen fehlerhaftem Impressum!
- 2 Minuten Lesezeit
Wer gewerblich auf eBay verkauft, muss sich nicht nur um gute Bewertungen und Versandzeiten kümmern – sondern auch um rechtssichere Angaben im Impressum. Aktuell sorgen Abmahnungen für Unruhe unter Online-Verkäufern: Der Vorwurf lautet Verstoß gegen § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wegen falscher oder unvollständiger Impressumsangaben. Was dahintersteckt – und wie Sie sich schützen können, lesen Sie hier.

Was verlangt § 5 DDG überhaupt?
§ 5 DDG (früher: § 5 TMG) verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste – also auch gewerbliche eBay-Verkäufer – dazu, ein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzustellen. Darunter fallen u.a.:
- Vollständiger Name (bei juristischen Personen: mit Rechtsform und Vertretungsberechtigtem)
- Anschrift
- Angaben zu schneller elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation einschließlich (z. B. E-Mail)
- Bei bestimmten Berufsgruppen: Aufsichtsbehörde, berufsrechtliche Regelungen
- Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden
- Registerangaben (Handelsregister, Vereinsregister usw.), falls vorhanden
Typische Fehler im Impressum auf eBay
Gerade auf eBay kommt es häufig zu Fehlern, zum Beispiel:
- Die schnelle Kontaktmöglichkeit fehlt ganz
- Es wird nur ein allgemeiner E-Mail-Link angegeben, ohne weitere Angaben zur Identität
- Die Anschrift ist nicht vollständig oder es wird ein Postfach angegeben
- Bei GmbH oder UG fehlen Angaben zur Handelsregisternummer und zum Geschäftsführer
- Impressum ist schwer auffindbar oder nicht als solches erkennbar
Solche Fehler können teuer werden: Schon ein kleiner Formfehler kann eine berechtigte Abmahnung zur Folge haben – verbunden mit Anwaltskosten, Unterlassungserklärung und ggf. Vertragsstrafe bei Wiederholung.

Was tun bei einer Abmahnung wegen einem fehlerhaften Impressum?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben – z. B. von einem Wettbewerber oder einem Verband – gilt: Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben!
Keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben! – Diese ist oft sehr weit gefasst und kann Sie langfristig binden.
Fristen beachten! – Auch wenn Sie die Abmahnung für überzogen halten: Lassen Sie sie nicht einfach liegen. Es droht sonst eine einstweilige Verfügung.
Impressum sofort prüfen (lassen) – Auch wenn die Abmahnung unberechtigt erscheint, sollte das Impressum überprüft und ggf. korrigiert werden.
Rechtsanwalt einschalten – Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob Formfehler vorliegen und ob die geltend gemachten Kosten angemessen sind.

Unser Rechtstipp
Gerade bei gewerblichen eBay-Angeboten sollten Sie Ihr Impressum regelmäßig überprüfen – am besten im Rahmen einer rechtlichen Websiteprüfung. Achten Sie besonders darauf, dass es vollständig, aktuell und leicht auffindbar ist. Nutzen Sie dafür keine veralteten Mustertexte oder automatisch generierte Impressen ohne rechtliche Prüfung.
Und wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben: Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
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