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Verkaufsoffener Heiliger Abend 2017?

  • 1 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion
  • 2017 fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag.
  • Gemeinden dürfen im Dezember keinen verkaufsoffenen Sonntag freigeben.
  • Bei einem Sonntag am 24. Dezember gilt aber für viele Geschäfte eine Ausnahmeregelung.

Dieses Jahr fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag. Spontan würde man glauben, dass folglich an diesem Tag sämtliche Ladengeschäfte geschlossen sind. Aber wer im Stress der letzten Weihnachtstage noch nicht alle Weihnachtseinkäufe geschafft hat, könnte sogar noch am 24.12.2017 die Möglichkeit haben, die letzten Kleinigkeiten und Geschenke zu besorgen.

Verkaufsoffener Sonntag im Dezember nicht erlaubt

Nach § 14 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) dürfen die Länder bei bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel Messen oder Märkten, vier verkaufsoffene Sonntage freigeben. Die Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen ist Ländersache und variiert daher von Bundesland zu Bundesland. Allerdings dürfen bundesweit die hierfür zuständigen Gemeinden keinen verkaufsoffenen Sonntag im Dezember freigeben. Folglich scheidet ein verkaufsoffener Sonntag zunächst nach § 14 LadSchlG aus.

Ausnahmeregelung für Sonntag am Heiligen Abend

Doch genau für diesen Fall existiert in dem LadSchlG eine Ausnahmeregelung: Denn in § 15 LadSchlG ist der Verkauf am 24. Dezember geregelt, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Nach dieser Vorschrift dürfen neben Geschäften, die ohnehin an einem Sonntag öffnen dürfen, wie zum Beispiel für den Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren, frischen Früchten, Blumen und Zeitungen, auch Geschäfte öffnen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel verkaufen, sowie Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen. Die Geschäfte dürfen aber nicht länger als drei Stunden geöffnet sein und müssen spätestens um 14 Uhr schließen.

So dürfen auch die meisten Supermärkte öffnen, da diese meist überwiegend Lebens- und Genussmittel zum Verkauf anbieten. Allerdings haben schon eine Reihe von Supermarktketten angekündigt, von der Möglichkeit, ihre Geschäfte am 24.12.2017 zu öffnen, keinen Gebrauch zu machen. Folglich sollte man sich vorher informieren, ob und zu welchen Zeiten Geschäfte am 24.12.2017 offen haben, bevor man vor verschlossenen Türen steht.

(FMA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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