Verkehrsrecht in Hannover: VW-Abgasskandal, Landgericht Lüneburg gibt Klage des Käufers statt

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Nachdem wir zuletzt über das Urteil des Landgerichts Bochum und die damit verbundene Klageabweisung kritisch berichtet haben, gibt es nun doch eine Wende in der Rechtsprechung. Das Urteil des Landgerichts Bochum war für uns nicht nachvollziehbar und widersprüchlich. Inzwischen gibt es mit dem Urteil des Landgerichts München (23 O 23033/15) sowie dem Urteil des Amtsgerichts Lehrte (13 C 549/16) bessere Aussichten für die VW-Besitzer.

Das Landgericht Lüneburg (Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16) hat ebenfalls den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels anerkannt. Die Abweichung der Abgaswerte ist im Alltagsbetrieb ein erheblicher Sachmangel. Darüber hinaus setzen sich die Richter mit der Nachbesserungsfrist für den Verkäufer auseinander. Hier hatte der Kläger eine 2-monatige Nachbesserungsfrist gesetzt.

Der Kläger ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, da die Beklagte eine angemessene Zeit zur Nachbesserung hat verstreichen lassen, so die Richter des Landgerichts Lüneburg. Für die Zeit der Nutzung wurde der Wertverlust des Wagens abgezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bisher fehlt in der Rechtsprechungslandschaft eine einheitliche Linie zu den Abgaswerten von VW-Fahrzeugen (und anderen Herstellern!). Eins steht jedoch fest: Wer nicht klagt, wird von den Konzernen keine Einbußen ersetzt bekommen.


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