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Verkehrsunfall, es hat geknallt, wie verhalte ich mich richtig?

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Beweise sichern!

Es hat im Verkehr geknallt. Wichtig wäre erst einmal Beweise zu sichern, weil der Unfallgegner oder seine Versicherung in der Regel alles bestreiten und Sie in der vollen Beweislast sind. 

Zeugen herbeirufen!

Direkt nach dem Unfall sollten Sie sich nach Zeugen umsehen, die den Unfall eventuell beobachtet haben. Rufen Sie die Zeugen dazu, schreiben Sie sich Namen und Anschrift der Zeugen auf, damit Sie später auf diese bei Bedarf zugreifen können. 

Fotos vom Unfallort!

Machen Sie direkt nach dem Unfall auch Fotos vom Unfallort, von den beteiligten Fahrzeugen, wie diese stehen, machen Sie Fotos von verschiedenen Perspektiven. Fotos aus der Nähe, aus der Ferne, seitlich, von Vorne und von Hinten. Es geht darum so viele Belege und Beweise zu sichern, wie es nur geht. 

Schadenfotos!

Machen Sie auch vom Schaden an beiden Fahrzeugen Fotos. Machen Sie auch Fotos von Altschäden, die mit dem Unfall nichts zu tun haben Fotos, damit die Verursachung der Altschäden nicht nachher Ihnen unterstellt wird. 

Polizei anrufen!

Rufen Sie dann am besten immer die Polizei herbei, die den Unfall protokolliert und Ihnen den polizeilichen Unfallbericht übergibt. Die Polizei gibt auch eine erste Einschätzung über die Schuldfrage ab. Das ist aber überhaupt nicht bindend. Das ist nur eine erste Einschätzung der Polizei. Das können Anwälte und Versicherungen nochmal ganz anders deuten und tun das auch oft. Polizisten sind juristische Laien und das letzte Wort haben hier die Gerichte, falls es bis zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. 

Anwalt beauftragen!

Dann sollten Sie als nächstes sich bei Ihrem Anwalt des Vertrauens beraten lassen. Sollte der Anwalt zu der Überzeugung gelangen, dass der Gegner Verursacher des Unfalls ist oder zumindest diesen eine Teilschuld trifft und daher auch haften muss, so kann es sich lohnen, den Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen zu beauftragen. In diesem Fall wird Ihnen Ihr Anwalt raten, entweder einen Sachverständigen oder die entsprechende Werkstatt aufzusuchen, um ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag, je nach Schadenhöhe, erstellen zu lassen. Diese reicht dann der Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners ein, um für Sie den Sachschaden am Fahrzeug als Schadensersatz geltend zu machen. 

Gesundheitsschäden und Schmerzensgeld!

Sollten Sie über den Sachschaden hinaus an der Gesundheit geschädigt sein, Bruch, Verspannungen, Schmerzen oder anderes haben, dann suchen Sie so schnell wie möglich die Notfallaufnahme auf, lassen sich behandeln und lassen sich einen Arzt- und Behandlungsbericht geben. Anschließend folgen Sie der Empfehlung des Arztes. In der Regel lassen Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt weiter behandeln. Vielleicht werden Sie auch krank geschrieben. Hier ist es wichtig, dass Sie alles sammeln und die Kopien Ihrem Anwalt übergeben, damit dieser Ihre Ansprüche wegen Ihres Personenschadens, also Gesundheitsschadens überprüft und ei der gegnerischen Versicherung geltend macht. Die Höhe dieser Schäden richtet sich nach dem Schweregrad des Gesundheitsschadens, also Dauer der Beeinträchtigung, Intensität usw.

Wer bezahlt den Anwalt?

Das wichtigste: Die Kosten Ihres Anwalts hat der Verursacher des Unfalls zu tragen. Sollte es zu einer Teilung der Schuld kommen, also einer Quotelung, beispielsweise Gegner hat die Kosten in Höhe von 70% zu tragen, dann zahlt der Gegner die Kosten des Anwalts in dieser Höhe und den Rest Sie als Auftraggeber des Anwalts. Aber die Erfahrung zeigt, dass Personen ohne anwaltlichen Beistand viel zu oft viel zu Fehler machen. Die Versicherungen nutzen die Unerfahrenheit oder Unwissenheit aus und versuchen viele Ihrer rechtmäßig Ihnen zustehenden Ansprüche zu Unrecht zu kürzen. 

Es gilt daher, Vertrauen ist gut, Anwalt ist immer besser! 

Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt Unfallregulierung beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).


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