Verkehrsunfall und Versicherer will nicht bezahlen, weil angeblich Werkstatt zu viel berechnet ?

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Normalerweise wird das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zur Reparaturwerkstätte gebracht, um es dort wieder reparieren zu lassen. Der Unfallschädiger schuldet den Geschädigten den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag (§ 249 II BGB).

Problematische wird es, wenn es zu Mehrkosten kommt, welche durch die Reparaturwerkstatt verursacht worden sind. Grundsätzlich (also mit Ausnahmen) trägt dieses Risiko der Schädiger, also dessen Versicherung (so BGH, NJW 1975, 160).

Nach dem BGH ist die Werkstatt kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (BGH NJW 1975, 160; OLG Hamm 1995, 442). Da der Geschädigte keinen Einfluss auf die Reparatur seines Unfallschadens hat, geht das Risiko einer Schadensweiterung durch und während der Reparatur zu Lasten des Schädigers, also dessen Versicherung (BGH NJW 1992, 302).

Das gilt selbst dann, wenn die Werkstatt z. B. nicht notwendige Reparaturen vornimmt und in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten berechnet, oder auch die Reparatur unnötig lange dauert (OLG Hamm NZV 1995, 442; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 248 f).

Was aber tun, wenn die Schädigerversicherung Recht hat und zu viel oder falsch repariert und abgerechnet wurde?

Ganz einfach: Die Schädigerversicherung hat zu bezahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der durch die fehlerhafte Reparatur erlangten Vorteile. Der Schädigerversicherer muss dann selbst schauen, ob er mögliche Ansprüche gegen den Sachverständigen oder die Reparaturfirma geltend macht. Hat der Geschädigte die Reparaturrechnung gezahlt, so muss der Schädigerversicherer diese Kosten (egal ob möglicherweise zu hoch) an den Geschädigten bezahlen.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einem Verkehrsunfall sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen. Haben Sie Fragen zur Unfallabwicklung? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien Service einer telefonischen Kurzauskunft!

Ihr NJR Anwalts- und Fachanwaltsteam Neuner-Jehle – Stuttgart


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