Verkehrsunfall - Was erhält ein Geschädigter für seine Aufwendungen ?

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Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben neben Ihrem beschädigten Fahrzeug und dem Schaden, der aus den Verletzungen folgt, regelmäßig auch einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Die sogennante Auslagenpauschale folgt aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. Zum Beispiel löst der Transport des Fahrzeugs zum Sachverständigen, das Aufsuchen eines Rechtsanwalts oder eines Arztes zumindest Benzinkosten oder andere laufende Kosten, wie Kosten für den ÖPNV aus. 

Wie werden diese Aufwendungen ersetzt ?

Die sogenannte Aufwandsentschädigung nach einem Unfall beträgt nach der Rechtsprechung zwischen 20 und 30 Euro. 

Einerseits wird gefordert, die Entschädigung zu reduzieren, da die Kosten für die Kommunikation und insbesondere das Internet gesunken sind.  Auf der anderen Seite sind die Kosten für das Porto kontinuierlich gestiegen. Auch die Benzinpreise sind deutlich gestiegen. Entsprechendes gilt auch für Stromkosten, wenngleich diese Steigerung einen geringen Teil der Aufwendungen darstellt.

Die Höhe der Pauschale ist grundsätzlich ein Teil der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO.  Überwiegend sehen Gerichte 25 € als angemessen an.

Was bekomme ich, wenn meine Aufwendungen deutlich höher sind ?

Es gibt Fälle, vor allem im Bereich schwerer Personenschäden, in welchen die Pauschale nicht ausreichend ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung  spezialisiert. Er empfiehlt in derartigen Fällen, sämtliche Belege zu sammeln. Man kann dann etwa anhand einer tabellarischen Auflistung aller Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern und REHA-Einrichtung die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist Vertragsanwaltskanzlei der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.


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