Verlorene Karte: Sofort handeln, um Schäden zu minimieren

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In unserem hektischen Alltag kann es schnell passieren, dass man seine Karte im Automaten vergisst oder sie sogar gestohlen wird. Doch was tun in solchen Momenten?

Die erste Maßnahme sollte das sofortige Sperren der Karte über den Sperrnotruf sein – das schützt zumindest das PIN-Verfahren. Allerdings greift die Sperrung nicht bei Lastschriftverfahren oder Beträgen bis 50 € ohne PIN-Eingabe.

Um auch hier den Schutz zu erhöhen, ist es ratsam, zusätzlich zur Kartensperrung die Polizei zu informieren und eine Meldung im KUNO-System zu veranlassen. Dieses System benachrichtigt angeschlossene Händler, dass Transaktionen mit dieser Karte nicht mehr autorisiert sind.

Trotz dieser Maßnahmen besteht jedoch keine hundertprozentige Sicherheit. Im Fall von fehlendem Geld auf dem Konto ist es empfehlenswert, einen auf dieses Thema spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor Angaben gegenüber der Bank gemacht werden.

Ein Gerichtsfall zeigt, dass eine zeitnahe Meldung des Kartenverlusts entscheidend ist. In diesem Beispiel wurde die Klage auf Erstattung von Zahlungen abgelehnt, da der Kläger den Verlust der Karte erst spät meldete. Hier wird deutlich: Sofortiges Handeln und rechtliche Unterstützung können entscheidend sein, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Das Beispiel zeigt, dass es zum einen wichtig ist, sofort bei Verlust der Karte die Karte sperren zu lassen. Am besten die Nummer des Sperr Notrufes 116 116 im Handy speichern und immer dabei haben.

Möchten Sie weitere Informationen oder benötigen Sie Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Karte, Ihrem Girokonto oder anderen finanziellen Angelegenheiten? Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch am Telefon!

Foto(s): Jörg Reich

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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