Verlust beim Internet Broker: Folge des spekulativen Investments oder OTC - Betrug über Vermittler

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Vor ca. einem guten Jahrzehnt wurden Düsseldorfer Gerichte massiv mit Schadensersatzklagen geschädigter Anleger überzogen. Bei den Klägern handelte es sich um Opfer perfekter Telefonakquise. Selbsternannte Börsenfachleute bei denen es sich tatsächlich lediglich um sehr gute ausgebildete Telefonverkäufer handelte priesen ihre Dienstleistungen übers Telefon an. In dieser Art und Weise wurden unzählige Gutgläubige um die gesamten Investitionen betrogen.

Viele Anlegerschützer glaubten, dass diese Branche durch die seinerzeitige Klagewellen, die von einer Unzahl parallel eingeleiteter Strafverfahren begleitet wurden, nicht mehr exisitiert. Dies ist ein Irrtum. Die Branche ist noch sehr aktiv.

Auch heute werden wieder wirtschaftlich besser gestellte Mitbürger von Düsseldorfer Investment GmbHs unaufgefordert angerufen. Im Rahmen dieser unzulässigen Kaltakquise gelingt häufig das Ziel des vermeintlich hoch spezialisierten Anlageberaters den Angerufenen als Kunden ausländischer online Broker Unternehmen oder zweifelhafter in Deutschland ansässigen Kapitalanlagefirmen zu gewinnen.

Die unzähligen Investment GmbHs aus der Düsseldorfer Region haben und hatten sich darauf spezialisiert das Geld der Anleger internationalen Brokergesellschaften oder stark risikobehafteten Kapitalanlagefirmen, zur Verfügung zu stellen. Tatsächliches Ziel war das Kapital der Kunden dann innerhalb weniger Monate bzw. Jahre zu vernichten. Häufig werden die Kunden im Verlauf der Geschäftsverbindung dazu überredet den Handel an der Börse vom Deutschen Vermittlungsunternehmen durchführen zu lassen.

Auf für den Kunden nicht verständlichen Kontoauszügen werden ihm dann Gewinne und Verluste an angeblichen Börsen vorgerechnet. Schließlich war das Geld verloren. Angebliche Verluste beim Broker, Kursverluste. Im Fall von Kapitalanlagegesellschaften war der wirtschaftliche Niedergang Programm des Gesellschaftsvertrages.

In dieser Art und Weise wird dem Verbraucher und der Justiz vorgegaukelt, dass scheinbar auf legale ARt und Weise Geld ungestraft vernichtet werden kann. Der Anleger hält sich in der Regel für chancenlos.

CFD´s, Contracts for Difference ( Differenzgeschäfte ), Devisengeschäfte und Termingeschäfte über Online Broker sind jedoch häufig und entgegen den Ausführungen der Telefonverkäufer gar nicht an der Börse gehandelt worden. Nicht Kursentwicklungen, sondern die Geschäftspraxis ist Grund für die Geldvernichtung

Simultane Kursabrechnungsprogramme hinterlassen diesen Eindruck, gleichwohl Kursbewegungen nur vereinzelt staatlich überwachten Börsen angeglichen wurden. Die Nähere Analyse mag dann zu dem Ergebnis führen, dass tatsächlich Kosten und Gebühren eines völlig unsinnigen daytradings oder nicht mehr gerechtfertigter Transaktionen das Kapital planmäßig vernichteten. OTC - Handel gegen den Anleger. Die Vertragspartner sind - für den Anleger nicht erkennbar- die Gegenspieler. Der Broker wettet gegen seinen eigenen Kunden. Wenn der Broker dann auch noch mit dem Vertrieb in Deutschland unter einer Decke steckt halten wir dies für Betrug.

Das sich das vermeintlich beratende Unternehmen mit dem ausländischen Broker auch noch die Gebühren teilte ist in solchen Konstellationen noch nicht einmal verwunderlich.

Planmäßig ist dann auch noch das Vermittlungsunternehmen in Deutschland nach kurzer Zeit pleite. Der Anleger steht ohne Rechtsrat da und steckt "den Kopf in den Sand".Das Broker Unternehmen in Amerika, England oder Dänemark ist weit weg. Kaum ein Anwalt wird hier helfen können. Dies meint der Anleger und tut eins: Nichts ! Oder er war von Beratungsunternehmen gleich zum Anwalt vermittelt worden, der erfolglos lediglich den Vermittler verklagt hat.

Wir vertreten und vertraten wiederholt erfolgreich die Interessen geschädigter Anleger aus entsprechenden Fallgestaltungen. Es ist nicht immer, aber oft gelungen Geld zugunsten der Anleger zurück zu holen, wenn wir zu einem gerichtlichen Vorgehen empfohlen haben.

Wir zeigen im Rahmen der Fallbearbeitung von vorneherein die Kosten und Risiken der Rechtsverfolgung auf. Wir kümmern uns, so erforderlich um einen geeigneten Prozessfinanzierer auch gegen die ausländischen Anspruchsgegner.

Wir sind diejenigen, die Sie beraten, ob die Beauftragung von Sachverständigen oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsdetekteien oder von diesen angepriesenen Informationen zur Recthsverfolgung notwendig sind.

Lassen Sie sich schnellstmöglichst von kompetenten Anwälten beraten. Setzen Sie sich auch ein Limit wie weit Sie Kosten der Rechtsverfolgung investieren wollen. Die Vergütung für außergerichtliche Sachbearbeitung ist zwischenzeitlich frei verhandelbar.

Wir wünschen Ihnen bei der Rückführung Ihres Kapitals Alles Gute !

Martin J. Haas

Martin J. Haas, Rechtsanwälte


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