Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück – Was können Sie tun?

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Wenn Ihr Vermieter die Kaution nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurückzahlt, stellt sich für viele Mieter die Frage, welche Schritte sie einleiten sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann der Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet ist, welche Gründe er geltend machen kann, um die Rückzahlung zu verweigern, und wie Sie rechtlich vorgehen können, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Grundsätzlich haben Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter die Kaution sofort nach Wohnungsübergabe auszahlen muss. Der Vermieter hat das Recht, eine sogenannte Prüfungsfrist einzuhalten, um mögliche Ansprüche gegen den Mieter, wie etwa Schadensersatzforderungen oder ausstehende Betriebskosten, zu klären.

Typischerweise beträgt diese Frist zur Rückzahlung der Kaution zwischen drei bis sechs Monaten nach dem Auszug. Diese Zeitspanne soll dem Vermieter ermöglichen, etwaige Schäden zu prüfen oder noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen vorzunehmen. Ohne triftigen Grund darf der Vermieter die Kaution jedoch nicht dauerhaft einbehalten.

Mögliche Gründe für die Zurückhaltung der Kaution

Es gibt verschiedene Gründe, warum der Vermieter die Kaution zurückbehalten könnte. Zu den häufigsten gehören:

  1. Mängel bei der Wohnungsrückgabe: Der Vermieter kann behaupten, dass Schäden vorliegen, die über normale Abnutzung hinausgehen. In diesem Fall darf er die Kaution einbehalten, bis die Schäden behoben sind.
  2. Offene Betriebskostenabrechnung: Der Vermieter hat das Recht, einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Betriebskostenabrechnung zurückzubehalten. Dies sollte jedoch nur einen angemessenen Teilbetrag betreffen, nicht die gesamte Summe.
  3. Offene Mietzahlungen: Bestehen Mietrückstände, kann der Vermieter die Kaution zur Begleichung dieser Forderungen verwenden.

Auch wenn der Vermieter die Kaution trotz eines einwandfreien Übergabeprotokolls nicht zurückzahlt, dürfen nur berechtigte Gründe zur Einbehaltung führen. Als Mieter haben Sie ein Recht auf Rückzahlung, sobald Sie alle vertraglichen Pflichten erfüllt haben.

Was können Sie tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Sollte der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen, gibt es verschiedene Schritte, die Sie einleiten können:

1. Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung

Als erster Schritt sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Nutzen Sie hierfür das folgende Musterschreiben und setzen Sie eine klare Frist, innerhalb derer die Zahlung erfolgen soll. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, um später nachweisen zu können, dass der Vermieter es erhalten hat.


Musterschreiben zur Rückforderung der Mietkaution

Absender:
[Vollständiger Name]
[Adresse]
[PLZ Ort]

Empfänger:
[Name des Vermieters/der Hausverwaltung]
[Adresse des Vermieters]
[PLZ Ort]

Datum: [Datum einfügen]

Betreff: Rückzahlung der Mietkaution für das Mietverhältnis [Adresse der Mietwohnung, Mietzeitraum]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],

hiermit fordere ich Sie auf, die Mietkaution in Höhe von [Betrag] Euro, die ich am [Datum der Kautionszahlung] gezahlt habe, bis spätestens [Datum, in der Regel 14 Tage ab Zustellung dieses Schreibens] an mich zurückzuzahlen.

Das Mietverhältnis endete am [Datum], und die Wohnung wurde am [Datum] in einwandfreiem Zustand übergeben. Mir sind keine Gründe bekannt, die eine Einbehaltung der Kaution rechtfertigen würden.

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]

Sollte die Kaution nicht fristgerecht bei mir eingehen, sehe ich mich gezwungen, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name]


2. Rechtliche Schritte einleiten

Falls der Vermieter auch nach der schriftlichen Aufforderung nicht zahlt, bleibt Ihnen die Möglichkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen bei der Klage auf Rückzahlung der Kaution hilft.

Rechtsschutzversicherung: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten für das Verfahren übernommen werden. Alternativ können Sie auch Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, falls Sie die finanziellen Mittel nicht aufbringen können.

Verjährung des Anspruchs – Was gilt es zu beachten?

Ein häufiger Fehler, den viele Mieter machen: Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses. Fordern Sie Ihre Kaution daher rechtzeitig ein, um Ihre Rechte nicht zu verlieren.

Besondere Fälle bei der Kautionsrückzahlung

  • Eigentümerwechsel: Auch wenn der Eigentümer der Wohnung wechselt, bleibt Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bestehen. Der neue Eigentümer tritt gemäß § 566a BGB in die Pflichten des alten Vermieters ein.
  • Vermieter verstorben: In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen.
  • Vermieter insolvent: Die Mietkaution muss auf einem separaten Konto verwahrt werden. Ist dies nicht erfolgt und der Vermieter wird insolvent, können Sie die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Fazit: Ihre Rechte als Mieter durchsetzen

Falls Ihr Vermieter die Rückzahlung der Kaution unberechtigt verweigert, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen. tes rechtsanwälte steuerberater steht Ihnen als starker Partner zur Seite, um Ihre Kaution zurückzubekommen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen!

Benötigte Unterlagen zur Geltendmachung der Kaution:

  • Mietvertrag
  • Übergabeprotokoll bei Auszug
  • Zahlungsnachweis der Kaution

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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