Vermögensverlust durch Kapitalanlage – Welche Möglichkeiten habe ich als Anleger?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben vor einigen Jahren eine vermeintlich lukrative Kapitalanlage gezeichnet und wurden in dem sicheren Gefühl gewogen, eine gute Entscheidung getroffen zu haben. Nunmehr stellt sich jedoch heraus, dass diese Entscheidung alles andere als richtig war – die Schlagzeilen um Ihre Kapitalanlage sind düster, die versprochenen Ausschüttungen haben Sie bisher nicht erhalten und, und, und.

Unabhängig von der jeweiligen Art der Kapitalanlage – Genussrechte, mittelbare Kommanditbeteiligungen, stille Beteiligung –, kann der Anlagebetrag als Einmalzahlung oder als Ratensparplan eingezahlt werden.

Sollten Sie einen Ratensparplan abgeschlossen haben, zahlen Sie die gesamte Anlagesumme über monatliche Raten für einen fest vereinbarten Zeitraum. Haben Sie Kenntnis davon erlangt, dass Ihre Kapitalanlage nicht wie erwartet verläuft, müssen Sie sich mit dem Thema beschäftigen, wie Sie die monatlichen Raten stoppen können, um einen weiteren Kapitalverlust zu vermeiden. Oftmals wurde ein Lastschrifteinzug erteilt, sodass die monatlichen Raten bei Ihnen automatisch abgebucht werden. Bei vielen Kapitalanlagen ist in dem Emissionsprospekt entweder eine Härtefallregelung oder eine Stilllegungsmöglichkeit festgeschrieben. Darauf können Sie in einer solchen Situation zurückgreifen.

Nicht selten lehnen die Anlagegesellschaften eine Stilllegung/Härtefallregelung der Kapitalanlage ab. Zur Durchsetzung bedarf es sodann einer kompetenten anwaltlichen Beratung, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen können.

Daneben verbleibt Ihr Schaden für den bereits gezahlten Anlagebetrag. Ob es sich um die bisher gezahlten monatlichen Raten handelt oder um die Einmalzahlung des gesamten Anlagebetrages, haben Sie natürlich ein Interesse daran, diesen Geldbetrag zurückzuerhalten und die Kapitalanlage zu beenden.

Je nach Fallgestaltung besteht die Möglichkeit des Widerrufs, der außerordentlichen Kündigung der Kapitalanlage oder der Rückabwicklung der Kapitalanlage in Form eines Schadensersatzanspruches. Das zu wählende Vorgehen bestimmt sich nach den Hintergründen des Abschlusses der Kapitalanlage, der entsprechenden Beratung über die Kapitalanlage, den zugrundeliegenden Prospektunterlagen, der Solvenz der entsprechend beteiligten Gesellschaften und vielem mehr. Gegner können dabei die Gründungsgesellschafter, die Treuhänder, die Mittelverwendungskontrolleuere, die Beratungsgeselslchaften oder die Fondsgesellschaft selbst sein. Den Königsweg dabei gibt es leider nicht.

Haben auch Sie festgestellt, mit den Hintergründen und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf Ihre Kapitalanlage Hilfe zu benötigen, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne mit kompetenter Hilfe zur Verfügung.

Rechtsanwältin Ninja Lorenz

Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten