Veröffentlichung: Das Schlechteste aus zwei Welten? – Hybrid-Erwerbstätige in den darstellenden Künsten

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Fehler im System? Zwei neue Publikationen beleuchten Solo-Selbstständigkeit und hybride Beschäftigung in den darstellenden Künsten. Wir freuen uns als Teil des Forschungsprojekts "Systemcheck" einen Beitrag beisteuern zu dürfen.

Nora Auerbach, Sonja Laaser und Friedrich Pohl beleuchten in dem Beitrag " Das Schlechteste aus zwei Welten? Hybrid-Erwerbstätige in den darstellenden Künsten" hybride Vertragsverhältnisse in den darstellenden Künsten aus rechtlicher Perspektive. Der Beitrag ist ein erster Befund der zentralen arbeits- und sozialrechtlichen Herausforderungen, vor denen Hybrid-Beschäftigte stehen. Im Fokus des Beitrags stehen Kunstschaffende, die einer künstlerischen Gasttätigkeit in abhängiger Beschäftigung an einem Theater nachgehen. Hinzutreten können selbstständige Tätigkeiten oder künstlerische, nichtkettenmäßige Angestelltenverhältnisse. Die Annäherung an die Rechtsfragen erfolgt über fiktive Fallbeispiele aus der darstellenden Kunst.

Arbeitsrecht

Aus Sicht des Arbeitsrechts stellt sich die Frage nach einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, nach Lohnzahlungen bei Unmöglichkeit oder nach der Verteilung von Risiken durch z. B. Vertragsklauseln. Um sie zu beantworten, muss vorgelagert eine Zuordnung zu den Kategorien „abhängige Beschäftigung“ und „Selbstständigkeit“ erfolgen. Einige Theater behandeln Gastdarsteller*innen als abhängig Beschäftigte, andere als selbständig Beschäftigte.

Sozialversicherungsrecht

 Sozialversicherungsrechtlich ist hingegen nicht die Abgrenzung komplex. Vielmehr sind die Rechtsfolgen der jeweiligen sozialrechtlichen Einordnung (abhängig beschäftigt oder selbstständig) schwierig. Theater stellen Gastdarsteller*innen sozialrechtlich in der Regel an, selbst, wenn sie diese Darsteller*innen arbeitsrechtlich als Selbständige behandeln. Je nach Schwerpunkt des Tätigkeitsspektrums in der abhängigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit greifen unterschiedliche Sicherungsnetze, auch variiert der Umfang der sozialen Absicherung. Dem sozialversicherungsrechtlichen Status sind Fragen zuzuordnen, die die Durchversicherung bei tageweiser Beschäftigung betreffen, aber auch den Sonderversicherungsstatus von Hybrid-Beschäftigten in unständiger Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit sowie die KSK-Versicherungspflicht.

Der ganze Beitrag kann über diesen Link abgerufen werden.

Mehr Infos zum Projekt finden sich auf der Seite des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK).


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