Versäumnisurteil gegen die TargoBank erlassen

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Weiterer Erfolg der Kanzlei Dr. Schulte in Sachen Bearbeitungsgebühren

Im Oktober 2013 wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Versäumnisurteil gegen die TargoBank AG errungen. Dieses ist mittlerweile rechtskräftig. Die TargoBank wurde dazu verurteilt, einem ihrer Kunden und ehemaligen Darlehensnehmer die Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen zuzüglich der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten zurück zu erstatten.

Zu dem Urteil kam es, weil sich ein verärgertes Ehepaar aus Berlin an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner gewendet hatte, um gegen die Praktiken der TargoBank vorzugehen. Das Ehepaar hatte einen Kredit über 25.000 Euro abgeschlossen und war gezwungen, die verlangte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 832,38 Euro zu bezahlen. Diese war - ganz entsprechend der gängigen Praxis in den letzten Jahren - als allgemeine Klausel zum Bestandteil des Vertrages geworden.

Das Ehepaar versuchte zunächst in Eigenregie und danach auf außergerichtlichem Wege mit Hilfe des Rechtanwalts Dr. Sven Tintemann, die verlangte Bearbeitungsgebühr heraus zu verlangen. Dieses Vorgehen scheiterte jedoch an den Standardbriefen der TargoBank. In diesem Brief wird darauf verwiesen, dass entgegen der Auffassung der meisten Gerichte die Bearbeitungsgebühr keine sog. Preisnebenabrede ist, sondern als Hauptbestandteil mit in den Vertrag aufgenommen wurde. Darüber hinaus erging der Hinweis, dass die „Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 3,5 % die nur bei Vertragsabschluss erhoben wird" immer beim Ausdruck des konkreten Vertrages angepasst werde und diese sich aus dem Preis-/Leistungsverzeichnis der TargoBank ergebe.

Verbraucherschützer mahnen Bankpraxis

Nach Auffassung der Gerichte und der Verbraucherschützer ist diese Vorgehensweise allerdings eine Preisnebenabrede, da sie schon vor Vertragsschluss festgelegt ist und der Verbraucher darauf keinen Einfluss hat.

Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte und Partner, sieht in dem Versäumnisurteil einen weiteren schönen Erfolg gegen die Bankenpraxis: „Das Versäumnisurteil deutet enorm darauf hin, dass die Banken sich ihrer Sache nicht mehr sicher sind. Diese werden offensichtlich von den Argumenten, mit denen die Verbraucher auf Distanz gehalten werden sollen, selbst nicht mehr überzeugt. Deshalb wird in Prozessen versucht, ein Urteil mit entsprechenden negativen Entscheidungsgründen für die Bank zu verzichten, um nicht noch mehr öffentlichkeitswirksame Argumente gegen sich zu sammeln. Die „Flucht" in Versäumnis- und Anerkenntnisurteile ist dafür auf gewisse Art und Weise geeignet, aber dennoch bleibt nicht verborgen, dass diese Urteile ergangen sind. Verbraucher sollten sich davon ermutigen lassen, jetzt gegen die Banken vorzugehen."

Es wird allen Anlegern nach wie vor geraten, ihre Vertragsunterlagen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, um mögliche Ansprüche gegen die verbraucherschädigende Bankenpraxis durchzusetzen.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70


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