Versäumnisurteil gegen Ferdinand Schlüter als Initiator des ProConcilio Clubs

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Versäumnisurteil gegen Herrn Ferdinand Schlüter

Für eine Mandantin unserer Kanzlei ist es uns gelungen, vor dem Landgericht Trier ein Versäumnisurteil gegen Herrn Ferdinand Schlüter auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 35.000 € zu erwirken. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Unser Mandant hatte sich von Herrn Schlüter davon überzeugen lassen, dem ProConcilio Club beizutreten, um sich sodann an einem von dem Club angeblich betriebenen Tradingkonto zu beteiligen und darüber durch das Herrn Schlüter angebotene und von diesem durchgeführte Daytrading von binären Optionen und FOREX Gewinne zu erzielen. 

Pro Concilio Ltd.

Bei der Pro Concilio Ltd. handelt es sich um eine nach englischem Recht gegründete und im Register von London registrierte LTD, die ihren Sitz zuletzt von London nach Manchester verlegt hat. Geschäftsführer der LTD ist vom 16.04.2015 bis zum 04.01.2018 Herr Schlüter gewesen.

Herr Schlüter teilte unserem Mandanten mit und warb auch auf seiner Internetseite damit, dass er seit Jahren von dem von ihm betriebenen Handel mit binären Optionen lebe, dass er darüber vier Bücher geschrieben habe und davon ein 300.000 € teures Medienprojekt finanziert habe.

Anlagen in den Projekten G 12, G 60 und G 72

Die konkret den Anlegern und so auch unserem Mandanten durch den Beklagten unterbreiteten Angebote waren grundsätzlich darauf gerichtet, in Projekte mit Laufzeiten von zwölf Monaten (Projekt G 12), fünf Jahren (Projekt G 60) oder sechs Jahren (Projekt G 72) zu investieren. Die Anlegergelder sollten zu einem gemeinsamen Pool von verschiedenen Accounts zusammengelegt werden, wobei durch die Aufteilung auf verschiedene Accounts eine zusätzliche Risikostreuung erreicht werden sollte. Es wurde den Anlegern in den „verbindlichen Angeboten“ dann nach Ablauf der projektbezogenen Laufzeit eine Rückzahlung der Einlagen plus taggenau berechneter Rendite versprochen. Bei dem G 72 Projekt war eine monatliche Auszahlung der Rendite vorgesehen. Als Bonus für die Arbeit ließ sich Herr Schlüter 10 % der Rendite versprechen.

Probleme bei den Rückzahlungen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Ende des Jahres 2018 gab es dann plötzlich Probleme mit den Rückzahlungen. Herr Schlüter behauptete Anfang November 2018, dass er Opfer von Hackern geworden sei und dass sein „Proficomputer“ durch drei Hacker lahmgelegt worden sei und er deshalb keinen Zugriff auf die angeblich bestehenden Konten habe.

Es folgten noch weitere abenteuerliche Behauptungen und uns wurde dann auch bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Herrn Schlüter führt.

Anspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Nach alledem gehen wir davon aus, dass die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gegeben sind und Schadensersatzansprüche der Anleger in Höhe der vorgenommenen Investitionen begründen. 

Sollten auch Sie Investitionen bei Herrn Schlüter oder dem ProConcilio Club vorgenommen haben, stehen wir Ihnen für eine Beratung und/oder Vertretung gerne zur Verfügung.


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