Keine Haftung für Kreditvertrag des Ehepartners trotz Mitunterzeichnung

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Das Landgericht Bielefeld hat in einem von Rechtsanwältin Dr. Iris Ober geführten Verfahren mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 13.2.2024 entschieden, dass unsere Mandantin nicht verpflichtet ist, ein mit der TeamBank AG abgeschlossenes Darlehen zurückzuzahlen, das unsere Mandantin auf Drängen ihres verstorbenenen Ehemanns mit unterzeichnet hatte. Das Gericht hat angenommen, dass die Mitverpflichtung der Ehefrau, die den Darlehensvertrag zwar mit unterzeichnet hatte, die über die Verwendung des Darlehens aber nicht mitbestimmen durfte und finanziell auch nicht in der Lage war, das Darlehen zu bedienen, sittenwidrig und damit nichtig ist.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sittenwidrigen Mithaftung von Angehörigen 

Von einer solchen sittenwidrigen Mithaftung nahestehender Angehöriger ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auszugehen, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich vorliegen: 

- der den Darlehensvertrag mit unterzeichnende Angehörige hat erkennbar kein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme, profitiert davon also nicht,

- der Angehörige kann nicht über die Auszahlung bzw. Verwendung des Darlehens oder bestimmter Teile davon gleichberechtigt mitentscheiden

- es liegt eine krasse finanzielle Überforderung des Angehörigen vor, wovon auszugehen ist, wenn bereits bei Vertragsabschluss erkennbar ist, dass der mitzeichnende Angehörige finanziell nicht in der Lage ist, die monatlich zu zahlenden laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen,

Befreiung des Angehörigen aus dem Darlehensvertrag

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Angehörige des Hauptdarlehensnehmers trotz der Unterzeichnung des Darlehensvertrages nicht dazu verpflichtet, auf das Darlehen Zahlungen zu erbringen, denn es wird dann davon ausgegangen, dass der Angehörige den Vertrag nur aus einer sog. "emotionalen Verbundenheit" zu dem Hauptdarlehensnehmer mitunterzeichnet hat. Der Darlehensvertrag wird in einem solchen Fall als sittenwidrig, d.h. als nichtiger Vertrag behandelt, so dass der mitunterzeichnende Angehörige, der von dem Vertrag nicht profitiert hat, nicht dazu verpflichtet ist, darauf Zahlungen vorzunehmen. 

Unser Fall

In unserem Fall hatte der mittlerweile verstorbene Ehemann damals von unserer Mandantin verlangt, den Darlehensvertrag mit zu unterzeichnen, obwohl unsere Mandantin zu der Zeit über kein eigenes Einkommen verfügte, mit dem sie die monatlichen Darlehensraten selbst hätte bezahlen können, und obwohl schon feststand, dass unsere Mandantin von dem Darlehen nicht profitieren sollte.

Das Landgericht Bielefeld ist auch davon ausgegangen, dass unsere Mandantin von dem Darlehen, das auf das Konto des Verstorbenen ausgezahlt worden war, nicht profitiert hat. Dem konnte die TeamBank AG auch nicht erfolgreich den Einwand entgegen setzen, dass mit dem Darlehen zum Teil auch ein anderes gemeinsames Darlehen der Eheleute abgelöst worden ist. Es konnte insoweit unsererseits dargelegt werden, dass unsere Mandantin auch von diesem Darlehen nicht profitiert hatte, da allein der Ehemann die Finanzen der Familie regelte und auch über die Verwendung des alten Darlehens allein entschieden hatte. 

Das Gericht hat richtigerweise geurteilt, dass der Umstand, dass ein Teil des Darlehens möglicherweise auch für die Miete der Wohnung oder die gemeinsame Haushaltsführung aufgewendet wurde, nicht ausreichend ist, ein relevantes wirtschaftliches Eigeninteresse unserer finanziell überforderten Mandantin zu begründen. 

Wir freuen uns sehr, unsere Mandantin von dieser immensen Last befreit zu haben. 

Unser Angebot

Gleichzeitig zeigt dieser Fall, dass es sich immer lohnt, in solchen Fällen rechtlich prüfen zu lassen, ob eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens tatsächlich besteht oder ob eine Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit der darlehensweisen Mitverpflichtung des Angehörigen geltend gemacht werden kann, so dass das Darlehen nicht bedient zu werden braucht. 

Sollten auch Sie sich solchen Forderungen einer Bank ausgesetzt sehen, melden Sie sich gerne, damit wir prüfen können, ob auch Sie zu Unrecht von einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch genommen werden.


Foto(s): https://www.shutterstock.com/de/image-photo/two-hands-chains-on-white-background-394532242

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