Verteidigung bei illegalen Autorennen, Verbotene Kraftfahrzeugrennen

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Verfahren wegen illegaler Autorennen finden aufgrund ihrer teilweise dramatischen Folgen in der Öffentlichkeit immer mehr Beachtung und nehmen in der strafrechtlichen Praxis immer mehr zu.

Alleine in Bayern wurden 2018 191 Rennen erfasst und in 2019 bereits 294 (Quelle: SZ vom 09.05.2020).

Bis 2017 wurden diese in Deutschland noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Seit Oktober 2017 wurde nach breiter öffentlicher Diskussion mit § 315 d StGB ein eigener Straftatbestand für verbotene Kraftfahrzeugrennen geschaffen, der eine äußerst starke Strafverschärfung bedeutet. Es verbleibt nicht mehr bei einer Geldbuße und einem möglichen kurzen Fahrverbot, sondern es drohen nunmehr ganz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Diese reichen von Geldstrafen bis zu empfindlichen Freiheitsstrafen bei konkreten Gefährdungen, Verletzungen oder gar tödlichem Ausgang. Daneben kommt es regelmäßig zu Fahrerlaubnisentzügen mit langen Sperrfristen und teilweise auch zur Einziehung des Fahrzeugs, mit dem die Straftat begangen wurde.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB stellen drei Tathandlungen unter Strafe:

1. Die Ausrichtung oder Durchführung eines nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennens.

Hier wird insbesondere der Veranstalter bestraft, egal, ob er selbst teilnimmt.

2. Die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen.

Diese Alternative richtet sich gegen jeden Kraftfahrzeugführer, der den Wettbewerb mit anderen gemeinsam austrägt. Hier stellt sich regelmäßig die Frage einer Verabredung, die auch konkludent erfolgen kann und die Frage, wann liegt ein entsprechender Wettbewerb vor.

3. Wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Hiernach kann auch ein Alleinraser, der ein Rennen "gegen sich selbst" fährt, bestraft werden.

Diese Alternative ist aufgrund einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe problematisch, sodass sogar die Verfassungsgemäßheit in Frage steht.

Es stellen sich häufig Abgrenzungsfragen. Bis zu welchem Grad liegt nur eine Ordnungswidrigkeit in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor und ab wann besteht die Absicht höchstmögliche Geschwindigkeiten (nicht zwingend Höchstgeschwindigkeiten) zu erreichen in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Form.

Hier stellen sich im Einzelfall schwierige Beweis- und Abgrenzungsfragen.

In der Praxis ist zu beobachten, dass auch viele zweifelhafte Grenzfälle zu Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anzeige gebracht und als illegale Autorennen eingestuft werden.

Meistens werden die Führerscheine und teilweise sogar Fahrzeuge sofort vorläufig sichergestellt und beschlagnahmt. Teilweise kann dann erst in einer Monate später stattfindenden Hauptverhandlung über die Tatbestandsvoraussetzungen und auch die Herausgabe des Führerscheins abschliessend entschieden werden.

Aufgrund der erheblichen Folgen und der sich noch im Fluß befindlichen Rechtsprechung, sowie der Frage der Verfassungsgemäßheit einzelner Regelungen, sollten Sie sich beim Vorwurf eines illegalen Kraftfahrzeugrennens schnellstmöglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.

Der Unterzeichner hat in den letzten Jahren eine Vielzahl entsprechender Verfahren verteidigt mit äußerst positiven, wenn auch sehr unterschiedlichen Ergebnissen.


Florian Schmidtke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrs- und Strfarecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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