Bußgeldbescheid mit Fahrverbot nach neuem Bußgeldkatalog gerechtfertigt?

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Am 28.04.2020 wurde im Rahmen einer StVO-Novelle der Bußgeldkatalog erheblich verschärft. Beispielsweise wurden für Halt- und Parkverstöße teilweise Punkte eingeführt. Insbesondere ist aber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts ein Fahrverbot vorgesehen.

Von Anfang an gab es hiergegen scharfe Kritik. Insbesondere hat sich die Frage der Verhältnismäßigkeit aufgedrängt. Hinzu kommen rechtliche Einwände, die die Wirksamkeit zumindest von Teilen der Novelle in Frage stellen, beispielsweise ist hier die Rechtsgrundlage bereits fraglich. Bevor überhaupt über die ersten Fahrverbote nach der Verschärfung gerichtlich entschieden werden konnte, soll die Novelle deshalb wieder ausgesetzt und möglicherweise sogar rückgängig gemacht oder geändert werden.

Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden und Fahrverboten juristisch anfechtbar oder gar unwirksam sein dürften. Sollten Sie daher einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen in jedem Fall überprüfen lassen. Gegen einen Bußgeldbescheid basierend auf der neuen Verordnung sollte in jedem Fall Einspruch eingelegt werden. Bereits laufende Verfahren sollten so lange hinausgezögert werden, bis eine Korrektur der Verschärfung erfolgt und somit ein drohendes Fahrverbot abgewehrt werden kann.

Gerne können Sie sich hierzu an unsere auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die Kosten einer Vertretung in Bußgeldsachen sind von einer jeden Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst.

Florian Schmidtke

Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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