Verschärfung in Bußgeldsachen, ab 21 km/h droht Fahrverbot

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Ab 28.04.2020 treten Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die Sanktionen für Verkehrsverstöße werden hierdurch erheblich verschärft.

Vorsicht gilt bereits beim Falschparken. Die Geldbußen werden erheblich erhöht. Parkverstöße werden teilweise sogar mit der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister bestraft, insbesondere, wenn sie sich behindernd auswirken.

Dies kann sogar Auswirkungen für Inhaber des Führerscheins auf Probe haben. Jedenfalls ab zwei mit Punkten bewährten Verstößen wird hier ein Aufbauseminar angeordnet und es verlängert sich die Probezeit.

Es sollte daher bei entsprechenden Vorwürfen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Problematisch ist bei Parkverstößen jedoch, das die Rechtsanwaltskosten die Bußgelder regelmäßig deutlich übersteigen werden. Eine ansich in Bußgeldangelegenheiten eintrittspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt Parkverstöße meistens nicht ab.

Auch Geschwindigkeitsverstöße werden ab 28.04.2020 deutlich drastischere Folgen haben:

Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts wird es zukünftig regelmäßig ein Fahrverbot geben.

Außerhalb geschlossener Ortschaften wird nunmehr ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h regelmäßig ein Fahrverbot verhängt.

Ob man sich erfolgreich gegen entsprechende Bußgeldbescheide wehren kann, wird eine Frage des Einzelfalls sein. Die Fahrereigenschaft, die Ordnungsgemäßheit der Messung und ein mögliches Absehen vom Fahrverbot sollte nach Einsicht in die Ermittlungsakte mit einem Fachanwalt besprochen und überprüft werden. Die Rechtsanwalts- und Verfahrenskostenskosten sind regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt.

Florian Schmidtke

Rechtsanwalt

Fachachwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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